Außerordentliche WEG-Versammlung

Hallo,

angenommen der Hausverwalter beruft eine außerordentliche WEG-Versammlung ein, weil ein Mitglied der WEG möchte, das sich die anderen an den Kosten einer Reparatur beteiligen.

Diese Reparatur wurde bereits in der ordentlichen Eigentümerversammlung besprochen, wobei eine Kostenteilung nicht vereinbart wurde, auch sind die Frissten für den Widerspruch gegen die Beschlüsse der ordentlichen WEG Versammlung lange vorbei.

Können die anderen Mitglieder der WEG dazu genötigt werden an dieser außerordentlichen Versammlung teilzunehmen, obwohl es praktisch nichts zu besprechen gibt?

Gruß

Darius

Hallo,

angenommen der Hausverwalter beruft eine außerordentliche
WEG-Versammlung ein, weil ein Mitglied der WEG möchte, das
sich die anderen an den Kosten einer Reparatur beteiligen.

Welche Mindest- Prozentzahl an Stimmen kann denn bei Euch eine AO überhaupt beantragen?

Ich kenne eigentlich nur 25%.
Prüf das mal.

Gruß:
Manni

Dich kann niemand nötigen, an einer WEG-Versammlung teilzunehmen, weder an einer ordentlichen noch an einer außerordentlichen.
Nur…
auch bei einer außerordentlichen WEG-Versammlung gibt es eine Tagesordnung und dazu getroffene Beschlüsse sind natürlich wirksam.

Wenn man keine Lust hat hinzugehen, kann man irgendjmd. Verwaltung, Beirat usw. bevollmächtigen, entsprechend abzustimmen.
Gruß n.