Hallo,
ich habe folgende Frage zum Sachverhalt: außerordentlichen Versammlung
Wenn ein Beiratsmitglied eine außerordentliche Versammlung zur Abberufung des Verwalters ein ruft, so muss er alle Miteigentümer einladen.
M.E. muss der Verwalter nicht eingeladen werden, wenn er kein Eigentum in der Gemeinschaft hat.
Führt der einladende zu gleich die Versammlung und das Protokoll?
Hat der Verwalter ein Recht auf die Teilnahme?
Danke
mitglied33754
Hallo,
ich habe folgende Frage zum Sachverhalt: außerordentlichen
Versammlung
Wenn ein Beiratsmitglied eine außerordentliche Versammlung
zur Abberufung des Verwalters ein ruft, so muss er alle
Miteigentümer einladen.
Seh ich nicht so: nach WEG §24 (1) lädt zur Versammlung der Verwalter ein.
In WEG §24(3) stehen die Ausnahmen.
M.E. muss der Verwalter nicht eingeladen werden, wenn er kein
Eigentum in der Gemeinschaft hat.
Führt der einladende zu gleich die Versammlung und das
Protokoll?
Die Versammlungsleitung wird zu Beginn von der Versammlung bestimmt, wenn der Verwalter nicht den Vorsitz führen soll.
Hat der Verwalter ein Recht auf die Teilnahme?
Ja, und auf jedenfall hat nicht ein Beiratsmitglied das Recht ihn auszuschließen!
Randnummer 53
http://books.google.de/books?id=8cZmWxs6YNsC&pg=PA40…
Danke
mitglied33754
Gruß n.