Hallo Silvia,
Also, wenn nicht die Verpflichtung auf weitere Jahre zur
Diskussion steht, wüsste ich jetzt keinen Grund, warum man
hier außerordentlich kündigen dürfen müsste.
Was ich fragwürdig finde, ist die Tatsache, dass zunächst
eine Mitgliedschaft von zwei Jahren zwingend notwendig ist und
‚im Kleingedruckten‘ steht, dass erst zum Ende des
‚angebrochenen‘ Folgejahres die Mitgledeschaft gekündigt
werden kann.
Also eine Verpflichtung auf Folgejahre, die ich oben angesprochen habe. Hier kann ich leider nichts mehr dazu schreiben.
D.h. die Mitgliedschaft dauert mindestens 2 Jahre
und 1 bis 12 Monate. Das hat für mich den Beigeschmack von
Bauernfängerei.Aber da sagst Du wahrscheinlich zu Recht, dass
man das Kleingedruckte lesen muss, bevor man unterschreibt.
Ich habe die Bedingungen bei unserem Münchner Mieterverein nicht so genau gelesen, muss ich zugeben, aber da ich bereits seit 1997 Mitglied bin und wahrscheinlich ein Leben lang Mieterin bleiben werde, stellen sich mir die Fragen nicht.
Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass der Verein explizit
für eine Gruppe von Menschen seine Dienste anbietet, die eine
bestimmte Eigenschaft haben (sprich Mieter sind) aber keine
Möglichkeit anbietet, den Verein vorzeitig zu verlassen, wenn
man diese Eigenschaft nicht mehr erfüllt.
Hier wäre noch zu klären, ob der Verein z.B. auch willens wäre, bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit einer selbstgenutzten Immobilie auftreten können, Hilfe zu leisten.
D.h. die Dienste des
Vereines nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Was
wäre z.B. wenn ich in einem Sportverein Mitglied bin und
plötzlich keinen Sport mehr ausüben kann. Hätte ich dann
einfach Pech und müsste eben solange weiterbezahlen, bis ich
fristgerecht kündigen kann?
Hier gibt es wohl bei Fitness-Studios, die ja doch noch ein gutes Stück teurer sind, ähnliche Probleme.
Aber wie schon geschrieben, in Rechtsdingen kann ich keine so genaue Auskunft geben wie unsere „Rechtsgelehrten“ hier im Forum.
Gruß, Karin