Ausserordentliches Kündigung Mieterschutz

Hallo Ihr Wissenden,

eine Mieterschutzverein ist, wie der Name schon sagt ein eV mit einer entsprechenden Satzung die für seine Mitglieder gilt. Ebenso ist in der Satzung verankert, für welchen Personenkreis der Verein seine Dienste anbietet, sprich Mieter. Wird man Mitglied, verpflichet man sich, diese Satzung anzuerkennen und regelmässig seine Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. Ist es rechtens, dass es eine solche Satzung unmöglich macht, diese Mitgliedschaft ausserordentlich zu kündigen, wenn man nicht mehr zu dem entsprechenden Personenkreis gehört? Was schlicht und ergreifend heisst, man hat selbst eine Immobilie erworben und ist somit kein Mieter mehr. Es gibt ein Urteil dazu vom AG Wiesbaden Urteil 93 C 6308/98-15. In wiefern kann dieses Urteil als allgemein gültige Haltung des Gesetzgebers zu dieser Sache angesehen werden?

Wie steht Ihr diese Sache?

Bin gespannt auf Eure Meinung.

Herzliche Grüße,

Silvia

Hallo Silvia,

gehört ja eigentlich nicht in dieses Brett, da es nicht um mietrecht, sondern Verträge geht, aber wurscht.

Ist es rechtens, dass es eine solche Satzung
unmöglich macht, diese Mitgliedschaft ausserordentlich zu
kündigen, wenn man nicht mehr zu dem entsprechenden
Personenkreis gehört?

Abgesehen von der normalen Kündigung die ja wohl möglich wäre, ist es immer fraglich in wie weit ein Sonderkündigungsrecht vorliegt.

Dies kann mit den angaben her nicht beuteilt werden und es wird im Zweifelsfalle vvor Gericht entschieden.

In wiefern kann dieses Urteil als allgemein
gültige Haltung des Gesetzgebers zu dieser Sache angesehen
werden?

Gar nicht… es ist eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts.

Gruss Ivo

Hallo Silvia,

eine Mieterschutzverein ist, wie der Name schon sagt ein eV
mit einer entsprechenden Satzung die für seine Mitglieder
gilt. Ebenso ist in der Satzung verankert, für welchen
Personenkreis der Verein seine Dienste anbietet, sprich
Mieter. Wird man Mitglied, verpflichet man sich, diese Satzung
anzuerkennen und regelmässig seine Mitgliedsbeiträge zu
bezahlen. Ist es rechtens, dass es eine solche Satzung
unmöglich macht, diese Mitgliedschaft ausserordentlich zu
kündigen, wenn man nicht mehr zu dem entsprechenden
Personenkreis gehört?

ich gehe jetzt mal davon aus, dass der fragliche Mieterverein jeden durchaus aus der Mitgliedschaft entlässt, wenn das aktuell bezahlte Jahr abgelaufen ist. Sollten hier noch Kündigungsfristen greifen, die ein weiteres Jahr Mitgliedschaft erzwingen, wäre eine andere rechtliche Würdigung angesagt, die ich aber nicht leisten kann.

Was soll diese außerordentliche Kündigung denn genau bewirken? Dass Teile des letzten bezahlten Mitgliedsbeitrags zurückgezahlt werden? Wie hoch wäre der denn? Bei uns in München handelt es sich um einen Betrag 62 € incl. Rechtsschutzversicherung. Wieviel davon sollte denn der Verein dann noch zurückzahlen?

Bedenke, dass bei solchen Teilrückzahlungen immer auch ein Verwaltungsaufwand entsteht, der wohl eher nicht durch Teilbeträge aus solchen Mitgliedsbeiträgen auch nur annähernd zu decken wäre: Personalkosten, Bankkosten (ja Vereine haben kein gebührenfreies oder pauschal zu bezahlendes Konto!). Und dann darf man auch nicht vergessen, zu welchen Konditionen die Mietrechtsschutzversicherung läuft.

Also, wenn nicht die Verpflichtung auf weitere Jahre zur Diskussion steht, wüsste ich jetzt keinen Grund, warum man hier außerordentlich kündigen dürfen müsste.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

vielen Dank für die prompte Antwort. Das eine Teilrückzahlung aufgrund des Veratungsaufwandes nicht möglich ist sehe ich ein. Was ich fragwürdig finde, ist die Tatsache, dass zunächst eine Mitgliedschaft von zwei Jahren zwingend notwendig ist und ‚im Kleingedruckten‘ steht, dass erst zum Ende des ‚angebrochenen‘ Folgejahres die Mitgledeschaft gekündigt werden kann. D.h. die Mitgliedschaft dauert mindestens 2 Jahre und 1 bis 12 Monate. Das hat für mich den Beigeschmack von Bauernfängerei.Aber da sagst Du wahrscheinlich zu Recht, dass man das Kleingedruckte lesen muss, bevor man unterschreibt.

Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass der Verein explizit für eine Gruppe von Menschen seine Dienste anbietet, die eine bestimmte Eigenschaft haben (sprich Mieter sind) aber keine Möglichkeit anbietet, den Verein vorzeitig zu verlassen, wenn man diese Eigenschaft nicht mehr erfüllt. D.h. die Dienste des Vereines nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Was wäre z.B. wenn ich in einem Sportverein Mitglied bin und plötzlich keinen Sport mehr ausüben kann. Hätte ich dann einfach Pech und müsste eben solange weiterbezahlen, bis ich fristgerecht kündigen kann?

Vielleicht sehe ich das Ganze zu eng…

Herzliche Grüße

Silvia

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Hallo Silvia,

Also, wenn nicht die Verpflichtung auf weitere Jahre zur
Diskussion steht, wüsste ich jetzt keinen Grund, warum man
hier außerordentlich kündigen dürfen müsste.

Was ich fragwürdig finde, ist die Tatsache, dass zunächst
eine Mitgliedschaft von zwei Jahren zwingend notwendig ist und
‚im Kleingedruckten‘ steht, dass erst zum Ende des
‚angebrochenen‘ Folgejahres die Mitgledeschaft gekündigt
werden kann.

Also eine Verpflichtung auf Folgejahre, die ich oben angesprochen habe. Hier kann ich leider nichts mehr dazu schreiben.

D.h. die Mitgliedschaft dauert mindestens 2 Jahre
und 1 bis 12 Monate. Das hat für mich den Beigeschmack von
Bauernfängerei.Aber da sagst Du wahrscheinlich zu Recht, dass
man das Kleingedruckte lesen muss, bevor man unterschreibt.

Ich habe die Bedingungen bei unserem Münchner Mieterverein nicht so genau gelesen, muss ich zugeben, aber da ich bereits seit 1997 Mitglied bin und wahrscheinlich ein Leben lang Mieterin bleiben werde, stellen sich mir die Fragen nicht.

Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass der Verein explizit
für eine Gruppe von Menschen seine Dienste anbietet, die eine
bestimmte Eigenschaft haben (sprich Mieter sind) aber keine
Möglichkeit anbietet, den Verein vorzeitig zu verlassen, wenn
man diese Eigenschaft nicht mehr erfüllt.

Hier wäre noch zu klären, ob der Verein z.B. auch willens wäre, bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit einer selbstgenutzten Immobilie auftreten können, Hilfe zu leisten.

D.h. die Dienste des
Vereines nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Was
wäre z.B. wenn ich in einem Sportverein Mitglied bin und
plötzlich keinen Sport mehr ausüben kann. Hätte ich dann
einfach Pech und müsste eben solange weiterbezahlen, bis ich
fristgerecht kündigen kann?

Hier gibt es wohl bei Fitness-Studios, die ja doch noch ein gutes Stück teurer sind, ähnliche Probleme.

Aber wie schon geschrieben, in Rechtsdingen kann ich keine so genaue Auskunft geben wie unsere „Rechtsgelehrten“ hier im Forum.

Gruß, Karin