Außerordentliches Kündigungsrecht

Ich habe bei einer Versicherungsgesellschaft alle meine Sach-Versicherungen abgeschlossen.Ich bin aber mit der Gesellschaft überhaupt nicht mehr zufieden und würde gerne vorzeitig aus den Verträgen rauskommen.Habe gehört, dass ich nach einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht habe. Gilt das nur für den betroffenen Vertrag, oder gibt es die Möglichkeit, vorzeitig auch aus den anderen Verträgen raus zu kommen ?

Bin für jeden Hinweis dankbar

Gruß Jeanette

Hallo Jeanette,

das gilt nur für den Fall, dass ein Schaden „reguliert“ wird und nur für den betroffenen Vertrag.

Sind das Verträge auf fünf Jahre??? Einige Gesellschaften schließen nämlich noch immer Verträge über 10 Jahre Laufzeit ab (Uelzener, Generali, etc.) die aber nach fünf Jahren erstmals, und dann jährlich, zur Hauptfälligkeit mit drei Monaten Frist (i.d.R., ggf aber auch kürzere Kü-Frist, insbesondere KfZ) gekündigt werden können.

Ich warne allerdings vor konstruierten Schäden, weil die angegeben werden müssen und Anfragen bei Vorversicherer laufen. Falls die geleistet haben, aber den Verdacht haben, dass gemauschelt wurde, kann wegen subjektiv schlechtem Risiko der Vertragsabschluss platzen. Außerdem ist es Versicherungsbetrug und damit ein Straftatbestand.

Aussitzen, jeweils frühzeitig kündigen und neu eindecken!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Am Rande noch bemerkt: Soweit ich informiert bin, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht nur für regulierte Schäden, sondern auch für zu Unrecht nicht regulierte Schäden.

Rückfrage
Hallo,

Am Rande noch bemerkt: Soweit ich informiert bin, gilt das
Sonderkündigungsrecht nicht nur für regulierte Schäden,
sondern auch für zu Unrecht nicht regulierte Schäden.

Wer legt fest, ob es zu Unrecht war oder nicht?
Ich bin kein Fachmann, aber imho hat man nach JEDEM Schaden, mit dessen Bearbeitung man nicht zufrieden war, Sonderkündigungsrecht. Oder irre ich mich?
Gruß
Axel

Nein, das ist definitiv nicht so. Hätte man nach jedem gemeldeten Schaden, mit dessen Bearbeitung man als Kunde nicht zufrieden ist/war ein Sonderkündugungsrecht, so wäre ein unberechtigter Ausstieg des Kunden ja jederzeit möglich.

Beispiel: Mein Vertrag ist mir zu teuer. Da er aber noch 4 Jahre läuft melde ich einfach einen Schaden. Wenn das jetzt schon ausreichen soll, dann könnte ich ja jederzeit us dem Vertrag. Um das zu verhindern, muss es ein echter Schaden sein, der entweder vom Versicherer reguliert wird - oder es muss ein echter Schaden sein, der vom Versicherer zu Unrecht nicht reguliert wird. Wer das entscheidet? Na, wenn der Versicherer sich weigert muss Du ihn verklagen - und im Deckungsprozess stellt dann das Gericht fest, ob „zu Unrecht“ nicht gezahlt wurde.

Konnte ich weiterhelfen?

Hallo,
google hat mir die Seite:
http://www.asstel.de/Asstel/de/fln/info/terminwecker…
gefunden. Dort steht ganz deutlich:
‚Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.‘

Ein anderes Beispiel:
http://www.finanzberatung-aiwanger.de/hundehaftpflic…
‚Ebenso können Sie Ihre Hundehaftpflicht Versicherung kündigen, wenn ein Schaden reguliert, oder abgelehnt wurde.‘

Ist das nur bei einigen Versicherungen oder auch V-Gesellschaften so? Oder lügen die sich was in die Tasche?

Gruß
Axel

Ups,

das ist wohl eine Ausnahme in der Kraftfahrtversicherung.

Für die Allgemeine Haftpflicht (z.B. Privathaftpflicht) gilt hingegen § 158 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), wo es heißt:

§ 158.
(1) Hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls der Versicherer dem Versicherungs-Nehmer gegenüber seine Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung anerkannt oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, so ist jeder Teil berechtigt, das Versicherungs-Verhältnis zu kündigen…

Die Betonung liegt dabei auf „fälliger Entschädigung“.

Dies gilt -so bin ich mir sicher- auch für die Sachversicherung, also für die Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Ist für mich auch logischer. Werum sollte der Versicherungsnehmer auch ein Kündigungsrecht haben, wenn der Versicherer zu Recht eine Regulierung ablehnt?

Wer weiss was??