Ich bin zur Zeit auf der Suche nach Infos zu diesem Thema, speziell zu Sparverträgen, in denen eine Kündigung ausgeschlossen ist und die man zwar durch Nichtzahlung der Raten außer Kraft setzen kann, bei denen aber dass bis dato aufgelaufene Guthaben bis zum Zeitablauf nicht angerührt werden kann oder zu Spareinlagen, die von der Bank für unkündbar erklärt worden sind.
Grundsätzlich war ausreichendes Einkommen zur Deckung der Sparraten vorhanden bzw. an das festgelegte Geld musste man nicht heran.
Nun ändert sich die Situation. Man wechselt z.B. den Wohnort (die Hausbank wird damit fast unerreichbar) und benötigt die laufenden Einnahmen in voller Höhe, weil man z.B. wegen Pflegebedürftigkeit seinen Heimplatz bezahlen muss.
Greift in solchen Fällen das außerordentliche Kündigungsrecht gegen eine Bank oder wäre ich da völlig auf dem Holzweg?
Ich hoffe auf in dieser Frage schlauere Menschen als mich hier im Netz.
Ich kann zwar erst Montag wieder gucken, hoffe dafür bis dahin auf gute Antworten. Und schon mal vielen Dank im Voraus!!!
Greift in solchen Fällen das außerordentliche Kündigungsrecht
gegen eine Bank oder wäre ich da völlig auf dem Holzweg?
auch wenn es einen gewissen Charme hat, einen Sparvertrag als Darlehensvertrag zu betrachten, steht das a.o.-Kündigungsrecht nach 490 I BGB dem Darlehensgeber zu, wenn sich beim Schuldner etwas ändert.
Unter was würde denn ein Sparvertrag fallen? Auch hier müßte es doch ein außerordentliches Kündigungsrecht geben, wenn schon eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ausgeschlossen ist, oder?
unter Sparvertrag? Nicht jedes Vertragsverhältnis ist im BGB geregelt.
Auch hier müßte
es doch ein außerordentliches Kündigungsrecht geben, wenn
schon eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit
ausgeschlossen ist, oder?
Wieso muß es ein außerordentliches Kündigungrecht geben, wenn es schon kein ordentliches Kündigungsrecht gibt? Verträge sind doch gerade dazu da, um die beiden Vertragspartner an eine Absprache zu binden. Es wäre eher kontraproduktiv, wenn jeder an den Vertrag nur solange gebunden wäre, wie es ihm paßt.