Hallo,
wenn ein Stromanbieter keine Rechnungen versendet, sondern nur zum Download bereit stellt, gelten dann die gleichen Fristen zum außerordentlichen Kündigungsrecht? Also, könnte ein Kunde kündigen, wenn der Kunde verspätet die Tarifverhöhung bemerkt, weil er nicht rechtzeitig die Rechnung angeschaut hat?
Danke für die Info.
Hallo,
da du vermutlich der Online-Zustellung der Rechnung zugestimmt hast, obliegt meines Erachtens dir die Pflicht, die Rechnung zu lesen. Ich würde das mal mit der Zustellung in ein Postfach vergleichen. Wenn du sie da nicht abholst, ist es auch dein Problem.
Insofern sehe ich keine Chance für dich.
Gruß
Stefan
Ich sehe das genauso wie mein Vorredner. Entweder du hattest irgendwann einmal die Wahl Post oder eMail, oder es war die von vorneherein bekannt, auf jeden Fall obliegt es dir diese Mail zu lesen (Und auch für eine ordnungsgemäße Zustellmöglichkeit zu sorgen. Wenn sich z.B. deine EMailadresse ändert, ist das zunächst erstmal dein Problem)
Ich gehe, im Gegensatz zu meinem Vorredner, aber sogar noch einen kleinen Schritt weiter, wenn du die Rechnung mit der normalen Briefpost bekommst, ist der Zeitpunkt des Absenden der Post + normale Postlaufzeit das entscheidene Datum und nicht der Zeitpunkt wann du den Brief öffnest.