Außerordentliches Kündigungsrecht Telefon etc

Hallo liebes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Kunde K hat einen Telefonvertrag (incl ISDN, DSL, TV) bei Firma T. Der Vertrag begann nach einem Umzug zum 15.09.2011 und läuft ab da zwei Jahre.

Seit Oktober 2011 versucht K von T einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen. Hierzu hat er auch die von T vorgesehenen Formulare richtig ausgefüllt und auf den Weg gebracht. Hierzu hat T Auftragsbestätigungen versandt und die Erstellung des EVN zugesagt. Selbst nach mehreren Anläufen und Nachfragen (die zu weiteren Auftragsbestätigungen führten) hat T es bis in den Janauar 2012 nicht geschafft, einen EVN anzulegen.

Frage: Kann man hierauf ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen bzw. was kann K überhaupt noch machen, um von T einen EVN zu bekommen?

Mit den besten Grüßen

Schildmann

Hallo,

handelt es sich bei dem Vertrag um eine Flatrate? In diesem Fall müssen die durch die Grundgebühr abgegoltenen „Gratistelefonate“ nicht erfasst/nachgewiesen werden.
Das große pinke T, z.B., verfährt genau so.

Anton

handelt es sich bei dem Vertrag um eine Flatrate? In diesem
Fall müssen die durch die Grundgebühr abgegoltenen
„Gratistelefonate“ nicht erfasst/nachgewiesen werden.
Das große pinke T, z.B., verfährt genau so.

Nehmen wir an, dass es in diesem Fall bei Anbieter T tatsächlich um eine Flatrate ginge. Jedoch wurden auch kostenpflichtige Telefonate zu Handys o.ä. geführt.

Und nun?

Grüße

Schildmann