Hallo liebes Forum,
folgender fiktiver Fall:
Kunde K hat einen Telefonvertrag (incl ISDN, DSL, TV) bei Firma T. Der Vertrag begann nach einem Umzug zum 15.09.2011 und läuft ab da zwei Jahre.
Seit Oktober 2011 versucht K von T einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen. Hierzu hat er auch die von T vorgesehenen Formulare richtig ausgefüllt und auf den Weg gebracht. Hierzu hat T Auftragsbestätigungen versandt und die Erstellung des EVN zugesagt. Selbst nach mehreren Anläufen und Nachfragen (die zu weiteren Auftragsbestätigungen führten) hat T es bis in den Janauar 2012 nicht geschafft, einen EVN anzulegen.
Frage: Kann man hierauf ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen bzw. was kann K überhaupt noch machen, um von T einen EVN zu bekommen?
Mit den besten Grüßen
Schildmann