Kunde (K) schließt bei Versicherung (V) eine Rechtschutzversicherung abund zahlt auch brav seine Beiträge pro Jahr!
Nun meldet Kunde K innerhalb von drei Monaten zwei Rechtschutzschäden. V kündigt K gem. § 12 Abs. 2 RB 2012! Selbstverständlich zahlt V die beiden Schäden gegenüber K sowie die weiteren Schäden die innerhalb eines Monats noch anfallen.
Wie sollte K reagieren? Vorallem, was ist das RB 2012?
das werden die Allgem. Versicherungsbedingungen (AVB) sein, also das „Kleingedruckte“ welches du per Abschluss des Vertrages akzeptiert hast (und daher auch gelesen haben solltest).
Moin,
das müsste ARB2012 heißen, zu finden in den AGB´s. Diese Unterlagen sollten dir übergeben worden sein. Das wird das Sonderkündigungsrecht sein, bei Inanspruchnahme ausserordentlich zu kündigen. Das kann sowohl der Versicherungsnehmer; sowie Versicherungsgeber sein.
Ist Dir unbekannt, das man selbst und die Versicherung nach jedem Schaden den Vertrag vorzeitig kündigen kann ?
Genau das macht nach 1, 2 oder 10 Schäden die Versicherung regelmäßig.
Es ist ihr zu teuer mit dem Kunden. Soll eine andere VS das Risiko zukünftig tragen.
Die VS ist nicht der Freund und Helfer des Kunden, sie will( in gewisser Weise muss) an den Beiträgen verdienen, nicht Schäden regulieren.
Die Grundlage dazu steht in den Geschäftsbedingungen drin. Die sollte man bei Vertragsschluss bekommen haben. Man muss halt mal reinschauen.