Geschäftsvorfälle werden in den Handelsbücher (Grundbuch, Hauptbuch, Nebenbücher) gebucht. Die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und dem Eigenkapital erfolgt zum Bilanzstichtag und kann also erst Tage/ Wochen oder Monate nach dem Bilanzstichtag im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen.
Kommen wir nun zur Praxis, die mich interessiert und in der ich noch keine Erfahrungen hatte.
Über das Jahr hinweg sammele ich die Belege. Wann buche ich diese? Ich nehme an manche machen das am Jahresende und andere machen das hinweg über das Jahr verteilt.
Die Bewertung von Bilanzpositionen erfolgt grundsätzlich am Jahresende, genauso wie die planmäßigen Abschreibungen und deren Verbuchungen.
Was ist mit den außerplanmäßigen Abschreibungen?
Wenn ich bspw. ein Fuhrpark bar kaufe, notiere ich diesen Geschäftsvorfall in dem Grundbuch und gebe neben der Höhe des Betrags und den betreffenden Konten auch das Datum ein.
Erfolgt nun durch Wasserschaden eine außerplanmäßige Abschreibung und die Feststellung des Schades erfolgt beispielsweise am 01.09., kann ich dann direkt am 01.09. die Buchung für die außerplanmäßigen Abschreibungen vornehmen oder erfolgt das erst zum Jahresende, sprich im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses.
Mir ist generell die zeitliche Abfolge unklar. Gelernt habe ich folgendes: Abschreibungen, Bewertungen, Zuschreibungen, Bildung von Rechnungsabgrenzungen oder Rückstellungen erfolgen buchungstechnisch zum Bilanzstichtag bzw. werden erst nach dem Bilanzstichtag durchgeführt/ gebucht.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Für Quellen wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Beste Grüße
Vegas