Angenommen:
Arbeitgeber A beschäftigt den Arbeitnehmer B; beide sind tarifgebunden. Die tariflichen Regelungen ergeben einen Stundenlohn von 14,00 € und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Arbeitnehmer B erklärt sich arbeitsvertraglich bereit, für einen Stundenlohn von 15,00 € in der Woche 42 Stunden Arbeit zu leis-
ten.
Was ist jetzt mit A?
Ist das jetzt außertariflich, oder folgt a nur dem Günstigkeitsprinzip?
LG
das ist jederzeit möglich,da Tarifverträge ja nur für Mindestbedingungen sorgen.Jeder AN und jeder AG kann natürlich auch einen individuellen
Arbeitsvertrag abschließen.
Dabei sollte man allerdings darauf achten,das man sich nicht verschlechtert…
Jeder AN und jeder AG kann natürlich
auch einen individuellen
Arbeitsvertrag abschließen.
Schon mal was von allgemeiner Verbindlichkeit gehört?
Dabei sollte man allerdings darauf achten,das man sich nicht
verschlechtert…
Erst schreibst du was von Mindestbedingungen und jetzt … ach, lassen wir das