meine Freundin kam letztens aus der Uni und erzählte, irgendwo sei geregelt, dass das niedrigste AT-Gehalt (außertarifliches Gehalt) mindestens 120% der höchsten Tarifgehaltsstufe betragen muß. Weiß jemand, wo das genau geregelt ist? Es geht um die Branche Banken.
leider kennen ich mich damit nicht so aus. Vielleicht wenden Sie sich mal an eine Gewerkschaft (die haben da auch Beratungstellen). Die sind in solchen Themen häufig sehr bewandert oder auch einen Anwalt.
Wünsch Ihnen viele helfreiche Informationen.
Schönes Wochenende.
Viele Grüße
wenn es eine solche Regelung geben sollte(kann ich mir gut vorstellen, da sie Sinn macht) im Tarifvertrag Handel Banken und Versicherungen, abgeschlossen mit der DBV.
Hallo,
ich habe da bisher nichts gehört. Die AT-Gehälter die ich kenne haben mit den 120 % jedenfalls nichts zu tun. Ich wäre vorsichtig mit dieser Aussage.
HG Circan
Hallo,
es gibt ein sog. Mindestabstandsgebot. D.h. ein AT-Gehalt muss ein Tarifgehalt um einen gewissen Prozentsatz übersteigen. Das ist dafür da, dass ein AT-Angestellter durch Tariferhöhungen im Tarifbereich nicht wieder zum Tarifangestellten wird.
Der Prozentsatz ist unterschiedlich. Bei uns in der Stahlbranche sind es auch 20 %. Möglicherweise ist das im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. Dort steht dann z.B. dass „Angestellte, deren Einkommen XY % des höchsten Tarifgehalts übersteigt, vom Tarifvertrag ausgenommen sind“.
Hallo,
tut mir wirklich leid. Auf diesem Gebiet kenne ich mich überhaupt nicht aus. ich hoffe, dass Dir jemand anderes helfen kann.
Trotzdem ganz liebe Grüße aus Berlin