Aussetzen eines befristeten Arbeitsvertrages

Hallo,

weiß einer von euch, ob es möglich ist, einen befristeten Arbeitsvertrag, den man mit einem Bundesland/Universität geschlossen hat, auszusetzen? Habe in diesem Kontext Begriffe wie „still legen“, „unbezahlter Urlaub“ gehört… Es geht darum, für einen Zeitraum von 6 Monaten an eine andere Uni „abkommandiert“ zu werden, um dort Lehraufgaben zu erfüllen. Bei drittmittelfinanzierten Projekten soll dies möglich sein, z.B. um einen Auslandsaufenthalt, welcher mit einem Stipendium finanziert wird, durchführen zu können… Die Arbeitsverträge von „Drittmittel-Leuten“ sind in der Ausfertigung aber dieselben wie die von „Landesstellen-Leuten“…

Hat da einer von euch Erfahrung / Infos? Habe leider nichts in den Paragraphen des TvH gefunden.

Vielen Dank und beste Grüße, Julia