Vielleicht kennt der eine oder andere es ja auch: Man möchte mal was
anderes im Beruf machen, eine Auszeit nehmen (in meinem Fall: 1 Jahr
Australien Work&Travel). Da ich im öffentlichen Dienst,
Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestellte, arbeite (unbefr.
Vertrag seit 1 Monat…), wäre dieses grds. möglich. Man müsste einen
Antrag auf Aussetzung auf unbestimmte Zeit -also ohne Fortzahlung des
Entgeltes- beim Personalamt stellen. Soviel weiß ich. Mehr aber
leider auch nicht. Ich wüsste gerne, ob im öffentlichen Dienst aus
diesem Anlass es überhaupt möglich wäre (und evtl. auch, mit welcher
Begründung man am „besten“ den Antrag stellen könnte). Vielen Dank im
Voraus für Antworten! Daniela
Hallo,
kv (kannste vergessen)
im alten BAT § 50 (http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angeste…)
war es nur dann möglich wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Wenn du erst seit 4 Wochen fest übernommen wurdest, stehen sicherlich dienstliche Belange entgegegen, wer soll dich denn das Jahr über vertreten?
Im neuen TVöD § 28 (http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…)
ist´s noch schwammiger.
Ob ein Jahr auszeit ein wichtiger Grund ist, wage ich zu bezweifeln.
Ausserdem darfst du während eines unbezahlten Sonderurlaubs nicht arbeiten.
grüsse
dragonkidd