Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen

Ich habe mir einmal mein Ruhegehalt ausrechnen lassen. Da ich geschieden bin, hat meine Ex-Frau Anspruch auf Versorgungsbezüge, was mir auch seinerzeit bei der Scheidung klar gewesen ist.
Mittlerweile sind wir beide -mit anderen Partnern- wieder verheiratet.
Nun heißt es in meiner Ruhegehaltsberechnung, dass die Möglichkeit bestehe, einen Antrag auf Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge zu stellen, wobei vorausgesetzt wird, dass mein Ex-Ehepartner

  • aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Rente erhalten kann
    und
    -ich aus der geschiedenen Ehe zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bin
    oder
  • ich aufgrund der auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Kürzung der Versorgungsbezüge außerstande bin, meinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meinem geschiedenen Ehepartner nachzukommen.

Ich will hier nicht den Eindruck erwecken, ich wollte meine Ex-Frau über den Tisch ziehen, dafür verstehen wir uns zu gut.
Die ganze Geschichte ist nur meiner Blauäugigkeit zu verdanken, die mich seinerzeit dazu veranlasste dem Ganzen zuzustimmen. Will sagen, obschon wir beide seit Jahren nicht mehr zusammen lebten, dachte ich, es wäre steuertechnisch für uns beide besser, wenn wir so täten, als ob wir noch zusammen lebten, was sich im Nachhinein auch als ein Trugschluss herausgestellt hat. Das holt mich jetzt ein.
Kurz: Was bedeuten, unter den gegebenen Umständen, die oben genannten Möglichkeiten im Klartext?

Gruß
M.Bach