Ich habe eine allgemeine Frage:
Unter welchen Bedingungen kann man sich für ca. 1 Jahr eine Aussetzung - natürlich unentgeltlich- im öffentlichen Dienst (Angestelltenverhältnis) nehmen bzw. beantragen?
Ich habe eine allgemeine Frage:
Unter welchen Bedingungen kann man sich für ca. 1 Jahr eine Aussetzung - natürlich unentgeltlich- im öffentlichen Dienst (Angestelltenverhältnis) nehmen bzw. beantragen?
Ob ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Beurlaubung ohne Bezüge besteht, richtet sich nach dem anzuwendenden Tarifvertrag (TVöD?).
Im übrigen käme eine Beurlaubung durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht.