Hallo zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer hat vor mehreren Wochen einen Urlaubsantrag für die Woche nach Ostern gestellt. Der Antrag wurde vom offiziellen Vertreter abgezeichnet und liegt nun beim direkten Vorgesetzten zur Freigabe.
Aufgrund einer anstehenden Neustrukturierung der ganzen Firma lehnt der Vorgesetzte es ab, den Urlaub zu genehmigen, weil er nicht weiss, ob die zur Zeit bestehende Vertreterregelung nach der Umstrukturierung noch greift.
Da der Arbeitgeber aber seinen Urlaub planen möchte, benötigt er nun doch die Freigabe des Urlaubes und wendet sich an den Betriebsrat. Dieser wiederum weist den Vorgesetzten darauf hin, daß es keine offizielle Urlaubssperre gäbe und er den Urlaub freigeben soll. Da diese Aufforderung ohne Erfolg blieb, wendete sich der BR an den Geschäftsführer. Bitte zu bedenken, daß hierüber mehrere Tage bzw. Wochen ins Land zogen. Auch der Geschäftsführer weist den Vorgesetzten an, den Urlaub freizugeben. Auch danach passiert nichts.
Der AN rennt beim BR die Türe ein, der BR beim Geschäftsführer und der Geschäftsführer beim Vorgesetzten. Was passiert? - NICHTS!
Das Spielchen geht bereits mehrere Tage und der AN ist ziemlich frustiert, weil das Machtspielchen auf seine Kosten geht.
Was kann der AN tun, außer sich an Kopf packen und denselbigen ständig schütteln?
Gruß,
Merit