Guten Tag,
folgender Fall:
Mieterin xyz wirft regelmäßig von außen Blicke durch den Briefschlitz des Mieters abc.
Ist dies neben zivilrechtlich (z.B. Unterlassungsklage) auch strafrechtlich relevant? Wenn ja, unter welchem Aspekt?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Marc
Moin, Marc,
Ist dies neben zivilrechtlich (z.B. Unterlassungsklage) auch
strafrechtlich relevant?
nein, ebensowenig wie ein Blick in Nachbars Fenster. So wie der Bewohner Vorhänge zuziehen kann, könnte er ein Fetzchen Stoff hinter den Briefkastenschlitz hängen.
Gruß Ralf
Hallo,
Ist dies neben zivilrechtlich (z.B. Unterlassungsklage) auch
strafrechtlich relevant? Wenn ja, unter welchem Aspekt?
strafrechtlich ist ohne Bild- oder Tonaufzeichnungen nichts zu machen. Denkbar ist eine Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht) bzw. ein Unterlassungsanspruch nach 1004 bzw. 862 BGB. Beides jetzt aus der Hüfte geschossen. Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Gruß,
Christian
Hallo Marc,
rechtlich wäre das aber schwierig zu fassen…
Aber kannst du was dafür,wenn du gerade sauber machst und dabei den Briefschlitz mit eine Spray behandelst???..*Bösegrinz*…
Hallo,
bin nicht der absolute Rechtsexperte und werfe nur mal einen Paragrafen ein.
Wie wäre es mit dem neuen Antistalker § ???
Wahrung der Intimszone oder so ähnlich, kann in dir momentan nicht aufzeigen aber gib diesen Suchbegriff vielleicht mal bei Google ein.
Gruß Katie und hoffe es ist si richtig
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es muss ja nicht alles rechtlich geregelt, bzw. geklärt werden.
Einfach mal böse gucken und der Nachbarin sagen, sie solle ihren Voyeurismus woanders ausleben, wird das Problem wohl auch lösen.
Man könnte sie allerdings auch hereinbitten, wenn sie denn gut aussieht und so offenkundig Interesse zeigt!
Grüsse
Jörg