Hallo,
habe einen Artikel zu meiner Frage bereits gefunden, jedoch würde ich mich freuen, wenn man mir nochmals fachgerecht erklären könnte, wie bei folgenden Sachverhalten die aktuelle rechtliche Lage aussähe.
Nehmen wir an, AN schaut während seiner Arbeitszeit seine priv. Emails 1-2x täglich nach. Ist es rechtens, wenn der AG dies kontrolliert, bzw. mitliest? Oder der AN geht für ca. 5 Min. für priv. Nutzung (z.B. auf www.wer-weiss-was.de) ins Internet. Ist das Protokollieren der angeschauten Seiten rechtens durch den AG?
Anderer Fall: Ein AN schreibt eine Mitteilung an einen Kollegen oder einen Betriebsvertrauten (z.B. Steuerberater) mit teilw. pers./priv. Inhalt. Der AG liest diese Email und rügt den AN, da er sich durch eine Äußerung angegriffen fühlt. Ist dieser im Recht, weil er die Emails, die über den Firmenserver gehen, einsehen darf?
Wie sähen mögliche Konsequenzen für den AN aus und würde es einen Unterschied machen, wenn der AN generell auf einen Teil seiner Pause verzichtet?
Wir dürfen davon ausgehen, dass priv. Nutzung des Internets gestattet wurden!!!
Würde mich sehr über euren Rat freuen.
Viele Grüße, TT