Ausspionieren Emails, etc. am Arbeitsplatz

Hallo,

habe einen Artikel zu meiner Frage bereits gefunden, jedoch würde ich mich freuen, wenn man mir nochmals fachgerecht erklären könnte, wie bei folgenden Sachverhalten die aktuelle rechtliche Lage aussähe.

Nehmen wir an, AN schaut während seiner Arbeitszeit seine priv. Emails 1-2x täglich nach. Ist es rechtens, wenn der AG dies kontrolliert, bzw. mitliest? Oder der AN geht für ca. 5 Min. für priv. Nutzung (z.B. auf www.wer-weiss-was.de) ins Internet. Ist das Protokollieren der angeschauten Seiten rechtens durch den AG?
Anderer Fall: Ein AN schreibt eine Mitteilung an einen Kollegen oder einen Betriebsvertrauten (z.B. Steuerberater) mit teilw. pers./priv. Inhalt. Der AG liest diese Email und rügt den AN, da er sich durch eine Äußerung angegriffen fühlt. Ist dieser im Recht, weil er die Emails, die über den Firmenserver gehen, einsehen darf?

Wie sähen mögliche Konsequenzen für den AN aus und würde es einen Unterschied machen, wenn der AN generell auf einen Teil seiner Pause verzichtet?

Wir dürfen davon ausgehen, dass priv. Nutzung des Internets gestattet wurden!!!

Würde mich sehr über euren Rat freuen.

Viele Grüße, TT

Guten Tag, die Anfrage kann ich leider nicht beantworten. Man unterscheidet immer noch zwischen Arbeitsrecht(Ihre Frage) und Arbeitssicherheit(mein Interessensgebiet). Also: einen Experten für Arbeitsrecht fragen !

Hallo, wenn der AG ausdrücklich die private Nutzung des Internets erlaubt hat, ist es natürlich kein Problem, wenn Du z.B. deine e-mails liest. Wenn nichts dazu gesagt worden ist, sind unterschiedliche Urteile gelaufen. (Internetreschersche) Grundsätzlich solltest Du aber den AG vorher fragen. Er hat Dich jetzt gerügt und warscheinlich nichts schriftlich fesgehalten. Jetzt weisst Du: er will es nicht. Wenn er dich nochmal dabei erwischt, gibt es wahrscheinlich eine Abmahnung. Manche AG erlauben die private Nutzung in Pausen oder vor oder nach der regulären Arbeitszeit. Manche sehen auch einfach darüber hinweg, wenn das Ganze auf wenige Minuten beschränkt bleibt. Ich habe einen sehr liberalen Arbeitgeber gehabt. Als ein Büroangestellter jedoch seine E-bay Geschäfte mehrfach am Tag ausgiebig bearbeitete erhielt er rechtmässig eine Abmahnung. Der Arbeitgeber hat natürlich das Recht den e-mail Verkehr seiner Leute zu kontrollieren. Es sei den, der Betrieb hat einen Betriebsrat und der hat zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt. In der letzten Zeit gab es sogar Urteile, wo AG abgemahnt worden sind. Einer oder Mehrere seiner Leute hat Downloads gemacht, die das Urheberrecht beschädigt hatten. (z.B. Musikdownloads) Er wurde abgemahnt weil er keine Kontrolle ausgeübt hatte. Das hat ihn einige Tausend € gekostet. So etwas findest Du meist auf den Seiten diverser Arbeitgebervereinigungen.
Ach ja, der Verzicht auf Pause:
Grundsätzlich dient die Pause zu Deiner Erholung und Erhaltung Deiner Arbeitskraft.
So und jetzt Schluss mit der Gesetzesduselei.
Jeder von uns hat in manchen Situationen auf Pausen verzichtet. Manchmal weil es einen Produktionsausfall gab oder aber auch wenn ich mein persönliches Ziel nicht erreicht hatte. Nur wenn es sich so einschleicht, dass es normal ist auf Teile der Pause verzichtet, wird es für alle Beteiligten schwierig auf die Einhaltung der Pausenzeiten zu bestehen. Rein rechtlich kann der AN natürlich darauf bestehen.
Was für den MA ein Problem werden könnte wenn es aussertarifliche Zulagen gibt, die z.B. nach einem Punktesystem durch persönliche Beurteilung vergeben werden. Diese subjektive Beurteilung kann dann ins Negatve gehen.
Leider konnte ich Dir nichts echt Positives schreiben. Tut mir leid.
Mf Glück Auf
HB

Die Frage ist recht theoretisch. Wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung? Oder wer hat wie was erlaubt?

Hallo
es ist zwar nicht mein Gebiet, aber trotzdem:
Dies ist ein heikles Problem.
Da muss der Personalrat eingeschaltet werden
und eine Betr.-Vereinbarung erwirken.
atsch