Aussprache juristischer Abkürzungen

Liebe Experten.

Kann mir jemand sagen, ob und wie juristische Abkürzungen ausgesprochen werden? z.B.
Abkürzungen deutscher (österreichischer/schweizer) Gesetze, Zeitschriften, etc.

Zolltarifgesetz (ZTG)
Wirtschaft und Wettbewerb (WuW)
Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG)

Dies sind nur ein paar Beispiele von vielen. Gibt es allgemeine Regeln hierzu?

Vielen Dank,

CordulaX

Hallo Cordula,

ich denke nicht, dass es bei diesen Abkürzungen ultimative Ausspracheregeln gibt…
Genauso wie die einen das Wort „Stil“ wie „Schtiel“ aussprechen und die anderen wie „ßtil“ können Abkürzungen ganz unterschiedlich ausgesprochen werden.
Ein Beispiel aus dem Alltag wären zum Beispiel „VIP“ und „SUV“… Die meisten würden es vermutlich „Wi-Ei-Pi“ und „Es-Ju-Wi“ aussprechen – aber vor allem ältere Leute sagen auch gerne „Wipp“ und „Suff“.

Ich kann dir nur sagen, wie ich deine Beispiele aussprechen würde:
ZTG -> „Zet-Te-Ge“
WuW -> „We-U-We“ oder „We-und-We“
VFGüterstandG -> „Fau-Ef-Güterstand-Ge“

Die einzige „Regel“, die man evtl. formulieren könnte wäre, dass man Abkürzungen englisch-sprachiger Herkunft auch vorteilhafterweise so aussprechen sollte (siehe z.B. VIP)

Ich weiß nicht, inwiefern ich deine Frage jetzt beantworten / nicht beantworten konnte… Allgemein würde mich auch interessieren, was der Hintergrund deiner Frage ist?

Ich für meinen Teil spreche Abkürzungen immer intuitiv aus – und wenn das dann mal komisch klingt oder alle anderen es anders aussprechen mache ich mir nichts draus. Ist ja nur ne Abkürzung… :smile:

Schöne Grüße
Retador

Hallo,

so ganz offiziell nein. Aber es hat sich eingebürgert Abkürzungen, die ganze Wortteile (mehr als zwei Buchstaben) verwenden nicht als Abkürzung auszusprechen, sondern dann die geläufige Kurzform zu verwenden, die üblicherweise aus „Gesetz/Verordnung über/zur …“ so etwas wie „…gesetz/…verordnung“ macht. So verfährt man auch mit der Bezeichnung von Gerichten, Dokumenten, Institutionen, … Also z.B. Bundesnotarkammer statt BNotK, oder Bundesverfassungsgericht statt BVerfG.

Daneben haben sich einige als Wort gesprochene Abkürzungen eingebürgert, die man einfach kennen muss, wie z.B. den PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).

Gruß vom Wiz

Hallo Cordula,

alles, was ich Dir hätte sagen wollen, hat „Retador“ schon formuliert. Ich schließe mich deswegen seinen Ausführungen voll und ganz an. Ich glaube, Du hinterfragst da wohl mehr Probleme als tatsächlich vorhanden sind. Also, vertrau auf Deine Intuition!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, sie hat mir ein paar Wegweiser gegeben. Aber mit „ist ja nur ne Abkürzung“ kannst Du mir als Linguistin nicht kommen. :wink:

Tut mir leid, dass ich mich erst so spät melde, aber auch Dir, Wiz, vielen Dank. Eure gesammelten Antworten haben mir auf jeden Fall weiter geholfen.

Leider brauche ich es etwas genauer als meine Intuition, aber vielen Dank für’s kollektive Antworten.