Ausstehende Nebenkosten

…Eine Mietspartei schuldet die Nebenkostennachzahlung für 2005 & 2006 von gesamt etwa € 2500.-.

Die monatlichen Nebenkostenabschläge, die für EINE Person berechnet worden sind, wurden zwar bezahlt. Aber, der Mieter hat, wie jetzt bekannt wurde, bis zu 8 Personen aus seinem Heimatland (Türkei) für mehrere Monate (z.T. ein ganzes Jahr) in der Wohnung aufgenommen und entsprechend die Verbräuche von Wasser in die Höhe getrieben.

Da die Wohnung keinen eigenen Wasserzähler aufweist, werden die Wasser- und Abwasserkosten vom Hauseigentümer vereinnahmt.

Einer Kündigung wegen Nebenkosten ist der Mieter bis dato nicht nachgekommen.

Wie kann der Vermieter den Mieter daran hindern, dass dieser noch weiter Nebenkosten zu Lasten des Vermieters produziert und dieser tatenlos zusehen muss ???

Der mögliche Rechtsweg ist das eine. Aber, die Kosten bleiben wieder beim Vermieter hängen.

Oder gibt´s da was, was mir nicht bekannt ist ???

Danke schon mal für´s mitdiskutieren und informieren.

Helmut

Es bleibt nur der Rechtsweg

  • gerichtl. Mahnbescheid/Zahlungsklage für offene Forderungen
  • Kündigung womöglich fristlos wegen vertragswidriger Nutzung
    vgl. BGB § 573 und 543, 569
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Die Kosten des Rechtswegs muss zwar der Kläger/Geschädigte vorlegen - geht das Urteil zuungunsten des Schuldners/gekündigten Mieters aus, dann muss der im Rechtsweg „Unterliegende“ aber auch die Kosten des Rechtsweges tragen bzw. dem Kläger ersetzen.

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