Ausstehender Lohn

Liebe/-r Experte/-in,
mein ehehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn. Ich habe beim Arbeitsgericht geklagt. Es ist ein Urteil zu meinen gunsten ergangen. Leider kann das Urteil nicht vollstreckt werden,weil der Arbeitgeber nach erhalt des Urteils sfort sein Gewerbe abgemeldet hat.Da er keine Insolvens angemeldet hat zahlt das Arbeitsamt auch nicht.
Meine frage ist habe ich überhaupt eine Möglichkeit meinen austehenden Lohn noch zu erhalten. Die Rechtsform des Unternehmens war ****UG (beschränkte Haftung)

Vielen Danck Petra Holzbrecher

Hallo Rac,

das ist natürlich eine ganz miese Methode. Eigentlich hat jeder Gläubiger die Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen.
Die UG hat nur eine ganz geringe Haftung und in wie weit da die Durchgriffshaftung auf den Unternehmer greift, kann nur ein Anwalt beantworten.

Das Arbeitsamt muss aber über ALGII (Hartz IV) in Vorleistung gehen. Ist zwar viel Arbeit, aber bei finanziellem Engpass erstmal die schnellste Möglichkeit an Geld zu kommen.

Auch über das Verhalten des Arbeitsamtes muss rechtlicher Rat eingeholt werden.

Viel Erfolg

Hallo,

leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen. Ein Anwalt wäre da hilfreicher.

MfG Corinna