Hallo,
vielen Dank für das Interesse an meinem Fall, und alle Antworten und Ratschläge.
Mein Arbeitgeber hat am 20.12 Insolvenz angemeldet und möchte gern in die Planinsolvenz gehen.
Zu dem Anspruch auf Insolvenzgeld gibt es widersprüchliche Angaben.
Das Insolvenzgeld schließt die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis ein.
Heißt das, die letzten 3 Monate bevor das Verfahren eröffnet wird,
oder die 3 Monate bevor der Antrag gestellt wurde.
Sprich:
z.B. Das Verfahren wir im März eröffnet, gibt es dann für Dez-Februar Geld,
oder für Oktober bis Dezember, weil im Dezember der Antrag gestellt wurde.
Das Arbeitsverhältnis wurde nicht gekündigt, da ja eine Weiterführung des Betriebs gewünscht ist. Daher ja auch die Planinsolvenz.
Würden sie mir raten aus wichtigem Grund zu kündigen und keine Arbeit mehr zu leisten?
Gruß …