Ausstehendes Übergabeprotokoll - Mietzahlung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Mietbeginn ist 01.08.11 (Vertrag 4 Wochen vorher bereits unterschrieben). Kaution und Provision sind bereits geflossen. Was noch aussteht ist das Übergabeprotokoll und die Schlüssel. Ich warten nun seit Wochen darauf dass mir die immobiliengesells. einen Termin dafür mitteilt. Der Nachmieter kommt angeblich nicht mit der Abnahme in die Gänge (hierbei angemerkt: ohne mich wäre dieser noch an seinen Miet-Vertrag gebunden…und sitzt das nun bis zum letzten Tag aus).

Meine Frage: Ist es rechtens wenn ich die Miete erst überweise wenn das Protokoll und die Schlüsselübergabe erfolgt sind? Ich sehe nicht ein zu zahlen bevor alles schriftlich festgehalten wurde. Oder kann der Vermieter dies auch am Tag des Mietbeginns erstellen?

Danke schon mal.

Hallo,
Wofür brauchen Sie ein Übergrabeprotokoll zu Beginn des Mietvertrages? Sofern keine Schäden oder Mängel an der Wohnung sind ist so etwas zwar möglich - aber ungewöhnlich - außer dass Zählerstände festgehalten werden. Das kann der Vermieter ja auch erst erstellen, wenn der alte Mieter raus ist oder?
Seien sie nicht so streng mit ihrem Vermieter - denn wenn man sich gut mit ihm steht ist das meist vorteilhafter über die Mietdauer.
Geduld würde ich Ihnen auf jeden Fall anraten. Sie sind erst zum Einzug am 01.08. berechtigt und an diesem Tag kann alles gemacht werden - auch ihr Protokoll.
Miete überweist man grundsätzlich gemäß Vertrag - also zum Zeitpunkt des Mietbeginns. Können Sie nicht einziehen ist das ein sogenannter „Mangel einer zugesicherten Eigenschaft“ und sie können nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Fristsetzung zur Behebung des Mangels die Zahlung zurückhalten (wenn man drin wohnt: Mindern) und das zu 100%.

Grüße,

Vippi

Die Miete sollt schon zum Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters sein, sonst könnte der Ihnen Ärger bereiten.

Hallo, da der Mietvertrag am 01.08. beginnt, müssen Sie die Miete bis einschl. 03.08. bezahlt haben (Mietrecht: "…zahlbar bis zum 3.Werktag eines Monats…) Sie haben aber das Recht, bereits ab spätestens 01.08. „Null Uhr“ die Wohnung inkl. Schlüssel zu übernehmen. Dabei, also bei der (tatsächl.)Übergabe, soll das Ü.protokoll erstellt werden. werden. Dieses Protokoll erstellt der Vermieter nicht allein, sondern in Ihrem Beisein, helfen Sie bei der Suche nach bereits vorhandenen Whg.schäden mit und verlangen Sie die Aufnahme in das Protokoll, sowie ein Duplikat. Alles, was nicht im Prot. steht, kann Ihnen bei Ihrem Auszug zur Last gelegt werden. Ist die Whg. am 01.08. nicht leergeräumt, besenrein, können Sie auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen, bis die Whg. einzugsfertig ist.-
Gruß, Achim

Hallo,

Ihr Mietverhältnis beginnt am 01.08.2011, ab diesem Tag steht Ihnen laut Mietvertrag das Recht zu über die Mietsache – Haus oder Wohnung – zu verfügen. Das heißt dass Ihr Vormieter bis 24:00 Uhr am 31.07.2011 das Recht hat aus der Wohnung auszuziehen. Wenn Sie früher über die Mietsache verfügen wollen, dann müssen Sie einen Kompromiss eingehen und der lautet Sie müssen für mindestens 1 Monat doppelte Miete zahlen. Einmal für die neu und einmal für Ihre alt Wohnung.

Sie sollten Ihren zukünftigen Vermieter darauf hinweisen, dass Ihnen bis dato keine Wohnungsübergabe bekannt gemacht wurde und Sie einen gültigen Mietvertrag ab 01.08.2011 haben. Da Sie diesen fristgerecht – und fristwahrend einhalten wollen, erwarten Sie wie vereinbart eine vorherige Abnahme über Übergabe der Wohnung.

Weiterhin wollen Sie ja Ihrer pünktlichen Zahlung der Miete bis spätestens 03.08.2011 an den neuen Vermieter nachkommen. Daher ist es korrekt, wenn die Übergabe am 01.08.2011 erfolgt und auch das entsprechende Protokoll. Schauen Sie sich die Wohnung genau an und halten Sie in dem Protokoll für jedes Zimmer alle Mängel oder Abhilfen genau fest. Auch lassen Sie zeitliche Vorgabe für die Behebung von Mängeln genau titulieren.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen