angenommen es gibt jemanden der aus einer geschiedenn ehe noch gem. schulden hat.
dieser jemand zahlt brav bis heute alleine weil die andere person nur mit minijiobs das verdient was ggf. nicht pfändbar ist. weiter was wäre wenn sie in der neuen ehe , als miteigntümerin an haus und grund vonm neuen partner mit eingetragen ist. wie kommt der andere an einen grundbuchauszug um ggf. darüber eine pfändung o.ä. zu erreichen…
Hallo!
bei " berechtigtem Interesse" kann jedermann das Grundbuch einsehen. Und dazu gehören auch Gläubiger.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht#Berec…
MfG
duck313
Um überhaupt pfänden zu können bzw. sich im Grundbuch eintragen zu lassen muss erst einmal ein Titel vorhanden sein. Ohne diesen geht gar nichts