Momentan liege ich mit einem Provider im Clinch. Vor nicht allzulanger Zeit, zumindestens glaube ich mich daran zu erinnern,
gab es mal ein Urteil, daß das Ausstellen einer Rechnung, mit USt-Ausweis, nach pvv eine vertragliche Nebenpflicht ist und nicht extra berechnet werden darf (anders bei der Quittung § 368f BGB). Der Provider will dafür 5,-- DM, was ich schlichtweg als Unverschämtheit betrachte. Er meint, die Kunden sollen sich ihre Rechnung selbst abrufen und ausdrucken.
Heute habe ich einige spezielle Suchmaschinen gefilzt und nichts gefunden. Kann mir jemand einen Tip geben, wo ich suchen soll. Danke.
Hi Klaus,
gemäß § 14 Abs. 1 UStG ist der Provider verpflichtet, dem Empfänger der Leistung auf verlangen eine Rechnung mit allen notwendigen Bestandteilen für den Vorsteuerabzug auszustellen, sofern der Leistungsempfäger ein Unternehmer ist.
Selber drucken ist für Vorsteuerabzug noch nicht möglich.
Stichwort: zivilrechtliche Nebenpflicht des Leistungsschuldners siehe BFH, BStBl II 1982 S. 315
a.a.O. BGH NJW 75, 310 ; NJW 80, 2710 ; NJW 88, 2042
MfG
C.h.
vielen Dank, ich werde 1&1 mit der Nase draufstoßen, denn nur deren „unendliche Großzügigkeit“ hat mir eine Berechnung von 5 DM erspart! Ohnehin habe ich festgestellt, daß viele AGBs der Provider schlichtweg rechtswidrige Klauseln enthalten. Kein Wunder, daß die Verbraucherschutzverbände so hohe Einnahmen haben.
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