Ausstellen von Quittungen

Hallo

Wie sieht das aus.
Wir haben eine Internetseite und auch leute die uns Sponsern wollen. Das Problem da es sich um Kaufleute handelt benötigen diese eine Quittung die das Finanzamt akzeptiert. So das es als Werbung abgesetzt werden kann.
Können wir eine solche Quittung ausstellen?
Wir sind keine Laden und auch kein Verein.
Was müßte man tun damit sowas geht?

Mit freundlichen Grüßen
Boris Schön

Hallo.

Wir sind keine Laden und auch kein Verein.
Was müßte man tun damit sowas geht?

Erste Möglichkeit : Gewerbe anmelden (beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune). Gebühren liegen meines Wissens unter 100 €. Damit dürft ihr dann Rechnungen ausstellen, MWSt. ausweisen usw.

Zweite Möglichkeit : Gemeinnützigkeit beantragen (bei der Finanzverwaltung). Dann werden Spenden an euch abzugsfähig. Für die Gemeinnützigkeit braucht ihr einen jugend-, frauen-, kultur-, bildungs- oder wasweißichwasfördernden Zweck und die Gewinnerzielungsabsicht darf nicht im Vordergrund stehen.

Zu letzterem ist zu sagen, daß damit die Entscheidung für und gegen a) oder b) steht und fällt. Wollt ihr Gewinn erzielen, dann Möglichkeit 1. Wollt ihr einem gesellschaftlich hehren Zweck dienen, dann 2.

Zugegebenermaßen zu kurz, um erschöpfend zu sein, verdeutlicht aber hoffentlich den Casus Cnactus.

Gruß kw

Hallo.

Wir sind keine Laden und auch kein Verein.
Was müßte man tun damit sowas geht?

Erste Möglichkeit : Gewerbe anmelden (beim Ordnungsamt der
zuständigen Kommune). Gebühren liegen meines Wissens unter 100
€. Damit dürft ihr dann Rechnungen ausstellen, MWSt. ausweisen
usw.

Für eine einzige Rechnung ein Gewerbe anmelden, empfinde ich als übertrieben.

Man braucht kein Gewerbe anzumelden, um ein Gewerbe zu betreiben und um Rechnungen ausstellen zu dürfen. Jeder kann Rechnungen ausstellen. Ob man die Umsatzsteuer zusätzlich von Kunden abverlangt ist ebenfalls eine Überlegung, die man besser mit dem Steuerberater abspricht. Am Ende macht man eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt (bzw. mein Steuerberater macht das).
Ich zahle seit Jahren Steuern, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und stelle selbst Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Das Finanzamt hat bisher kein Gewerbe verlangt. Also spare ich (noch) die jährlichen IHK-Gebühren.
Ein Freund von mir hatte auch ein Gewerbe seit Jahren und zahlte brav Steuern. Eines Tages hat das Finanzamt dann ein Gewerbe verlangt und er hat das dann nachträglich beantragt. Steuerlich hat sich kaum was verändert - jetzt kann er sich sein Gewerbeschein an die Wand hängen.

Grüße,
Marcel

rtfq …
=read the f*** question. Es hieß mehrere Leute, ergo mehrere Rechnungen. Er wollte wissen, wie grundsätzlich „das geht“. Meine ich gesagt zu haben. Ansonsten geht natürlich grundsätzlich alles, nur der Frosch hüpft.

Gruß kw

Erste Möglichkeit : Gewerbe anmelden (beim Ordnungsamt der
zuständigen Kommune). Gebühren liegen meines Wissens unter 100
€.

Ich habe im Februar 20€ gezahlt (Baden-Württemberg)…