Ausstellung von Quittungen

Hallo zusammen,

die Frage ergab sich nach Lesen folgenden Artikels:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,722…

Ich hatte die Frage dort ins Forum gestellt, aber diese erscheint bisher nicht, da diese sich wohl nicht direkt auf das Thema bezieht.

Und los geht’s:

Es werden teilweise keine Quittungen ausgestellt und dieses wird als Steuerhinterziehung geahndet. Mir ist absolut klar warum, aber was nutzt dem Staat eine ausgestellte Quittung an eine private Person? Theoretisch ist kann der Inhaber einer Tankstelle oder der Verleiher der Liegestühle und Sonnenschirme eine Quittung für die Kunden ausstellen mit dem Anschein korrekt zu handeln, aber im Endeffekt diesen Geschäftsvorfall dem Finanzamt nicht melden.

Bei höheren Summen kann ich mir vorstellen, dass eine Quittung sinnvoll ist. Z. B. Mercidesa kauft bei Gontinendal Reifen für 10.000.000 EUR, diesen Kauf gibt Mercidesa nun mit Hilfe der erhaltenen Quittung an. Gontinendal wiederum gibt diesen Verkauf nicht in der Steuererklärung an.

In diesem Fall kann ich mir vorstellen, dass das Finanzamt auf Grundlage der Mercidesa-Quittung einen Beweis für diesen Geschäftsvorfall hat und ggf. diesen Verkauf in der Steuererklärung von Gontinendal prüft.

Aber bei Beträgen bis 100 EUR, wie wird damit umgegangen?

Meine Frage ganz konkret: Was nützt dem Finanzamt eine Quittung?

Bitte um eure Unterstützung.

Vielen Dank!

Hallo,

ja betrügen kannn man immer, ob mit oder ohne Quittung. Das ist klar. Die Frage ist immer, wann kommt das Finanzamt drauf?

Also wenn jemand ein Kleingewerbe hat und keine elektronische Kasse, dann sollte für jeden Geschäftsvorfall in Deutschland entweder eine Quittung ausgestellt werden (zum Nachweis der Einnahmen) oder es muß ein Kassenbuch geführt werden. Sollte er diese beiden Varianten nicht machen, dann führt er keine geeigneten Unterlagen und das Finanzamt könnte z.B. eine Zuschätzung machen, dann werden mehr Steuern fällig. Bei einem Kleingewerbe in Deutschland fallen keine Umsatzsteuerbeträge an (Umsatzgrenze im Jahr 36500 Euro). Somit auch kein Umsatzsteuerbetrug, da der Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen muß (Rechnungsbetrag ist gleich Bruttobetrag) und er kann aber auch für seine Einkäufe keine Umsatzsteuer geltend machen die er gezahlt hat.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüsse

Sven Duwe

Das kann man ganz einfach und kurz sagen : als Nachweis!
nachweis dass wirklich etwas gezahlt oder eingenommen wurde.