Ausstellung von Quittungen

Hallo zusammen,

die Frage ergab sich nach Lesen folgenden Artikels:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,722…

Ich hatte die Frage dort ins Forum gestellt, aber diese erscheint bisher nicht, da diese sich wohl nicht direkt auf das Thema bezieht.

Und los geht’s:

Es werden teilweise keine Quittungen ausgestellt und dieses wird als Steuerhinterziehung geahndet. Mir ist absolut klar warum, aber was nutzt dem Staat eine ausgestellte Quittung an eine private Person? Theoretisch ist kann der Inhaber einer Tankstelle oder der Verleiher der Liegestühle und Sonnenschirme eine Quittung für die Kunden ausstellen mit dem Anschein korrekt zu handeln, aber im Endeffekt diesen Geschäftsvorfall dem Finanzamt nicht melden.

Bei höheren Summen kann ich mir vorstellen, dass eine Quittung sinnvoll ist. Z. B. Mercidesa kauft bei Gontinendal Reifen für 10.000.000 EUR, diesen Kauf gibt Mercidesa nun mit Hilfe der erhaltenen Quittung an. Gontinendal wiederum gibt diesen Verkauf nicht in der Steuererklärung an.

In diesem Fall kann ich mir vorstellen, dass das Finanzamt auf Grundlage der Mercidesa-Quittung einen Beweis für diesen Geschäftsvorfall hat und ggf. diesen Verkauf in der Steuererklärung von Gontinendal prüft.

Aber bei Beträgen bis 100 EUR, wie wird damit umgegangen?

Meine Frage ganz konkret: Was nützt dem Finanzamt eine Quittung?

Bitte um eure Unterstützung.

Vielen Dank!

Hallo!

Ich weiß nicht wie es in Griechenland ist, die nationalen Steuergesetzte unterscheiden sich. Es gibt Länder, in denen der Unternehmer verpflichtet ist eine Quittung auszustellen und der Kunde verpflichtet ist, diese mitzunehmen. Das wird auch kontrolliert, das heißt man kommt als Kunde aus dem Geschäft und ein Mitarbeiter des Finanzamts möchte die Quittung für den Einkauf sehen.

Das ganze macht im Zuge von elektronischen kassensystemen Sinn, diese werden so programmiert, dass Betrug erschwert wird, bzw. unmöglich wird. Es ist also in einigen Ländern Pflicht ein elektr. Kassensystem zu haben.

Bei handschriftlichen Belegen ist idR eine fortlaufende Nummerierung der belege erforderlich, so dass dort auch ersichtlich ist, wenn einzelne Belege fehlen.

Es gibt natürlich immer Mittel und Wege… so kann man sich z.B. eine zweite Kasse hinstellen, deren Einnahmen man komplett nicht über die Steuer laufen lässt oder einen zweiten Quittungsblock. Gerade bei Liegestuhlvermietung schmeißt ja jeder zwei Tage später die Quittung in den Müll, kann ja niemand was damit anfangen.

Evtl. werden auch Querprüfungen gemacht, das heißt es werden bewusst Quittungen gesammelt, die im Rahmen einer Prüfung auf deren Berücksichtigung in der Buchhaltung kontrolliert werden. In Deutschland wäre es zumindest so: Fehlt nur eine Quittung, wird die komplette Buchführung über den haufen geworfen und ordentlich hinzugeschätzt.

Gruß

Jörg