Hallo!
Wie gewichtig ist bei einem Arbeitszeugnis der Termin der Ausstellung? Das Arbeitsverhältnis endete am 30. Juni, das Zeugnis wurde wegen der Ruhestandsversetzung des Direktors und einem derzeitigen Interregnum auf den 17. Juli datiert. Sollte man in diesem Fall um eine Änderung bitten?
Gruß
Hallo,
Wie gewichtig ist bei einem Arbeitszeugnis der Termin der
Ausstellung? Das Arbeitsverhältnis endete am 30. Juni, das
Zeugnis wurde wegen der Ruhestandsversetzung des Direktors und
einem derzeitigen Interregnum auf den 17. Juli datiert. Sollte
man in diesem Fall um eine Änderung bitten?
das deutet darauf hin, dass AN und AG sich um den Inhalt gestritten haben und dieser auf Druck des AN zum positiven korrigiert wurde.
Ist das wichtig? Ja. Das Ausstellungsdatum sollte der 30.06. sein.
Gruß
S.J.
Hm, danke. Das habe ich meiner Abteilungsleiterin auch gesagt, aber sie ist anderer Meinung. Ansonsten gab es mit dem Zeugnis keine Probleme ; ich habe gleichzeitig ein paar andere Änderungen erbeten, mit denen sie ohne weiteres einverstanden war. Gobt es Urteile oder sonstige juristische Fundstellen, in denen solche Fragen bereits entschieden wurden?
Hallo
Das ist gängige Rechtssprechung, gilt aber natürlich nur für den Fall, daß das Zeugnis rechtzeitig (also bis zum letzten Tag der Beschäftigung) beantragt wurde.
Zum Bleistift hier zu lesen:
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_v…
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_v…
Gruß,
LeoLo
Danke. Das Zeugnis wurde rechtzeitig beantragt (Ende Mai). Hier ist allerdings von einem „erheblichen Zeitraum“ zwischen Zeugnisdatierung und Ende der Beschäftigung die Rede, der im geschilderten Fall nahezu ein Jahr beträgt. Können siebzehn Tage in diesem Sinne als „erheblich“ gelten? Vielleicht noch relevant: es geht um ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst und nicht in der freien Wirtschaft.
Hallo
Das ist relativ.
Auf der einen Seite dürfte der Anspruch auf Abänderung auf das Austrittsdatum vermutlich einklagbar sein.
Auf der anderen Seite kann es ja gut sein, daß wenn ein potentieller neuer AG beim alten AG anruft, bis heute noch „nur Gutes“ zu sagen ist und sich das ändert, wenn man nun ggf gerichtlich auf Abänderung besteht.
Ich persönlich kann mir zwar vorstellen, daß die zeitliche Differenz einigen aufmerksamen Personalern auffallen wird. Ich glaube aber, daß sie so gering ist, daß sie im tolerierbaren Rahmen liegt und auf keinen Fall eine gerichtliche Auseinandersetzung zugrunde liegen kann. Ich persönlich würde es hinnehmen und in der Bewerbung den alten Arbeitgeber als Referenz angeben (wenn der dann auch Gutes zu sagen hat
). Damit wäre der Zweifel völlig vom Tisch.
Gruß,
LeoLo
Hallo zusammen,
wieso weigert sich denn die Abteilungsleiterin, das rückzudatieren? Das hätte für sie doch keine Konsequenzen, oder? (Um nicht zu sagen: das kann der doch sowas von Sch…egal sein…).
Ich denke mal, wenn es tatsächlich jemandem auffällt, muss das nicht unbedingt negativ auf den AN zurückfallen. Es ist Dein gutes Recht, dass an dem Zeugnis was geändert wird, sonst könnten die ja sonstwas reinschreiben. Und das wissen auch - oder gerade - potentielle neue Chefs und Personaler!
LG,Julia
Hallo zusammen,
wieso weigert sich denn die Abteilungsleiterin, das
rückzudatieren? Das hätte für sie doch keine Konsequenzen,
oder? (Um nicht zu sagen: das kann der doch sowas von
Sch…egal sein…).
An sich ja, aber sie hat gemeint, ihr wäre von keinem Fall bekannt, in der so eine Differenz Probleme bereitet hätte…