Aussteuerung

Hallo zusammen,

darf die Krankenkasse einem Mitglied, das ausgesteuert ist (also 78 Wochen krankgeschrieben war) die künftige Versicherung verweigern?

Was bedeutet der Satz: „Die Frage Ihrer Weiterversicherung ist noch offen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.“?

Danke und Grüsse
Amsel

Moin Amsel
Grundsätzlich können beide Partner einen Vertrag kündigen, egal, ob es sich um eine Versicherung oder sonstwas handelt.
Das mag bei gewissen gesetzlichen Krankenversicherungen, wie der AOK, anders sein.
Auf jeden Fall scheint es mir sinnvoll, auf das Kommunikationsangebot schnell einzugehen und mit denen das zu klären, anstatt darüber nachzugrübeln, was möglich wäre.
Gruß,
Branden

(also 78 Wochen krankgeschrieben war) die künftige
Versicherung verweigern?

Nein, das darf sie nicht und das durfte sie noch nie.

Was bedeutet der Satz: „Die Frage Ihrer Weiterversicherung ist
noch offen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.“?

Das wird Dir die KK sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es um die Erwerbsunfähigkeit geht.

Hallo,
nein, darf sie nicht.
Es geht hier nur um die Form der Weiterversicherung - so ist es beispielsweise möglich das der Ausgesteuerte (auch bei einem besteheneden Beschäftigungsverhältnis) einen Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt hat und somit auch die Krankenversicherung dann vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Trifft dies nicht zu, muss sich der Betreffende dann eben „freiwillig“ weiterversichern.
Deshalb, schnellstens mit der Kasse in Verbindung setzen und klären.
Gruß

Czauderna