Moin Amsel
Grundsätzlich können beide Partner einen Vertrag kündigen, egal, ob es sich um eine Versicherung oder sonstwas handelt.
Das mag bei gewissen gesetzlichen Krankenversicherungen, wie der AOK, anders sein.
Auf jeden Fall scheint es mir sinnvoll, auf das Kommunikationsangebot schnell einzugehen und mit denen das zu klären, anstatt darüber nachzugrübeln, was möglich wäre.
Gruß,
Branden
Hallo,
nein, darf sie nicht.
Es geht hier nur um die Form der Weiterversicherung - so ist es beispielsweise möglich das der Ausgesteuerte (auch bei einem besteheneden Beschäftigungsverhältnis) einen Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt hat und somit auch die Krankenversicherung dann vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Trifft dies nicht zu, muss sich der Betreffende dann eben „freiwillig“ weiterversichern.
Deshalb, schnellstens mit der Kasse in Verbindung setzen und klären.
Gruß