Aussteuerung-ALG I

Hallo alle zusammen,

Er wurde nach 78 Wochen aus dem Krankengeld zum 31.03.2012 ausgesteuert, hat auch das entsprechende Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Hat daraufhin bei der KK nachgefragt, was genau er nun tun müsse. Diese teilte ihn mit, dass er sich beim Arbeitsamt melden müsse. Zu dieser Zeit stand er noch in einem Arbeitsverhältnis. Dieses wurde ihm zwischenzeitlich zum 31.05.2012 gekündigt.

Er ist also zum Arbeitsamt, habe sich dort gemeldet, mitgeteilt, dass er ausgesteuert werde, und nun eben Arbeitslosengeld benötigen würde. Es wurde alles aufgenommen, Antrag mit allen Unterlagen eingereicht, Termin mit einer Sachbearbeiterin vereinbart usw.
Es wurde ihm nie, von keinem, in irgendeiner Form mitgeteilt, dass er sich weiter AU schreiben lassen muss.

OK alles nahm seinen Lauf, er erhielt ALG 1 nach § 117.

Zwischenzeitlich lief beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage in der eine Abfindungssumme vereinbart wurde und zusätzlich Auszahlung seiner Urlaubstage.

Nun erhielt er letzte Woche vom AA 2 Schreiben. 1. Schreiben, sie wollen von ihm die komplette Summe, die vom 01.04.2012 - 07.08.2012 gezahlt wurde / wird zurück, und parallel hierzu, dass ihm ALG 1 nach § 136 ab 01.04.2012 gezahlt wird.

Er also erstmal nachgerechnet, wie sie auf den 07.08. kommen. Hier konnte er errechnen, dass das AA vom 01.06.-07.08. 48 Tage Urlaub anegerechnet hat, das kann er ja noch nachvollziehen, dass wenn er Urlaubs-Entgelt erhält, das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.

Aber er stellte sich nun die Frage, was ist mit der Zeit vom 01.04. - 31.05.2012, die Zeit also, als er ausgesteuert durch die KK war, aber noch in einem Beschäftigungsverhältnis, aber eben Arbeitsunfähig ohne AU da ihm dies, wie oben schon geschrieben, keiner mitgeteilt hat.

Er war da eben etwas blauäugig und dachte, wenn er beim AA sage er werde ausgesteuert und kann nicht arbeiten, dass die ihn schon auffordern würden, wenn noch Papiere fehlen.

Das AA fordert nun ebenfalls die Kohle aus April und Mai zurück. Ist dies Rechtens?

Denn dann würde er ja für die Zeit April und Mai überhaupt kein Geld bekommen. KK hat ja ausgesteuert und Arbeitsamt zahlt erst nach Urlaubsabgeltung. Und dies beläuft sich dann ja bis zum 07.08…

Was kann oder muss er denn nun tun?

Man hat ihm heute vom AA mitgeteilt, sie fordern zurück, da er ja für April und Mai Geld vom Arbeitgeber bekommen habe, was so ja nicht stimmt, oder der Urlaub müsste ja ab 01.04. gerechnet werden, so dass die Urlaubstage Anfang / Mitte Juni aufgebraucht wären und er ab da Anspruch auf ALG 1 hätte…

Und vor allem hat er heute auch noch erfahren, dass er demnach für April und Mai auch nicht Krankenversichert war!!!

Kann jemand helfen, wie bekommt er dieses CHaos wieder auf die Reihe bekommt, wo seiner Meinung nach alle nicht so ganz ihrer Beratungspflicht nachgekommen sind…

Vielen Dank im voraus

sumsum76

Hallo,

entweder man ist arbeitsfähig oder arbeitsunfähig, dann benötigt man dafür eine AU.
Bei dem Sachverhalt wäre dringend anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und man bevorzuge einen RA, der auch schon Klagen vor dem Sozialgericht geführt hat (man kann jeden RA fragen, ob er hinsichtlich AA und ALG 1 Erfahrungen habe).

Wenn finanzielle Mittel fehlen, gibt es die Möglichkeit des Rechtsberatungsscheines.

lG