Aussteuerung arb.losengeld trotz AU

hallo zusammen,

also ich bekomme ab anf. jan. kein Krankengeld mehr, deshalb hab ich mich beim arb.amt gemeldet wg. arb.losengeld (bin derzeit noch in einem beschäftigungsverhältnis,aber auch das vielleicht nicht mehr lang), damit das dann möglichst nahtlos überwiesen wird.
wenn ich weiter krankgeschrieben bin (würde mich dann in der psychiatrie oder einer ambulanten tagesklinik befinden), bekomme ich dann trotzdem arb.losengeld oder ruht das ganze dann erstmal und ich krieg gar nichts?? oder muss man dann hartz4 beantragen??

vielen dank im voraus!
vg

Hallo,

Deine AU bezieht sich nur auf Dein aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis.

Du mußt Dich der Arbeitsagentur im Rahmen Deiner Restleistungsfähigkeit für mindestens 15 Std/Woche für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Dann hast Du Anspruch auf ALG I.
Auf dem Antragsbogen gibt es dafür ein spezielles Feld zum Ankreuzen.

Der AA darfst Du auf keinen Fall eine AU-Bescheinigung vorlegen, dann verlierst Du den Anspruch, weil nicht vermittelbar.
Deinem jetzigen Arbeitgeber sowie der KK mußt Du aber weiterhin eine Bescheinigung vorlegen. Der Arzt muß sie auch weiterhin ausstellen. Bestehe ggfs. darauf, egal, was er Dir sagt.

Eine evtl. Vermittlung in ein anderes Arbeitsverhältnis hat grundsätzlich keine Auswirkung auf Dein bestehendes Arbeitsverhältnis. Da sich Arbeitsunfähigkeit nur auf konkrete Tätigkeiten bezieht, kann es sehr wohl eine „gespaltene“ Arbeits(un-)Fähigkeit geben.Fettgedruckter Text

ohhh mannn. albarracin, vielen dank vorab!
darf ich vl. eine PM an dich schicken. ich versteh da eins noch nicht so ganz (muss ja aber nicht alles öeffentlich lesbar sein)…

Hallo,

wenn der Höchstanspruch von 78 Wochen Krankengeld erschöpft ist und in der Vergangenheit entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann u. U. auch bei bestehender Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Die Agentur für Arbeit (AA) wird vermutlich sehr zeitnah eine ärztliche Untersuchung bei einem Arzt der AA veranlassen und dann je nach Ergebnis zu einem Reha- oder Rentenantrag bei der Rentenversicherung auffordern.

Gruß
RHW

Sorry,

aber ich bin kein Anwaltsersatz und auch keine Ratgebertante/-Onkel, deshalb mag ich in derartigen Fragen keine PMs.

Wenn die Frage die Öffentlichkeit nicht verträgt, sollte sie auch an einen Fachmenschen - in diesem Fall Fachanwalt für Sozialrecht - gerichtet werden. Und die verdienen nun mal ihren Lebensunterhalt damit.
Du solltest prüfen, ob du einen Rechtsschutz im Sozialrecht hast. Falls nicht (zB durch Gewerkschaftsmitgliedschaft) solltest du Dich dringend darum kümmern.

&Tschüß
Wolfgang

nahh ich wollte meinen krankheitsscheiss schieldern, deswegen nicht öffentich, aber egal. zur Kenntnis genommen.
morgen muss ich zur arge… du hast gesagt, bloss keine AU an die arge… aber wie soll ich das denn jetzt machen?
ich werde jetzt dann in der psychiatrie sein, also AU. die arge k
riegt das dann aber doch mit…?!