Aussteuerversicherung

hallo zusammen

der vater des sohnes meiner freundin ist seit 9 monaten mit seinen unterhaltszahlungen für seinen sohn im rückstand.
vor einem jahr hat der sohn vom vater die hälfte seiner aussteuerversicherung ausgezahlt bekommen und die andere hälfte einbehalten, er ist mit der hälfte nach brasilien und hat sich einen schönen urlaub gegönnt.

der sohn ist zum landratsamt und hat sich schriftlich geben lassen das der vater die unterhaltssumme nachzahlen muss. jetzt will der vater die überwiesene aussteuerversicherung zurückhaben, um die ausstehenden unterhaltszahlungen begleichen zu können. ist das rechtlich möglich?

einsicht in die aussteuerversicherung hat meine freundin nie erhalten, die wird schön unter verschluß gehalten…

sorry, aber da kann ich nichts zu sagen.

Hallo Hr. Kossack,
zunächst einmal ist hier maßgeblich, wer Versicherungsnehmer der Aussteuerversicherung ist? Ist das der Vater, dann hat auch der Vater sämtliche Rechte und Pflichten an diesem Vertrag.Das bedeutet, der Vater bekommt das Geld und kann bestimmen was er damit macht, ob er dies behält oder an den Sohn weitergibt.

Für Ihre konkrete Frage, ob der Vater das Geschenkte Geld vom Sohn zurückverlangen kann, wären sie hier bei einem Anwalt besser beraten, dazu kann ich ihnen leider keine befriedigende Antwort geben. Wenn der Sohn einen Unterhaltsanspruch hat,dann können sie ja auch zu einem Anwalt gehen und das so einfordern. Soweit ich weiß, muss der Vater hier auch den Aufwand/Kosten des Rechtsanwaltes bezahlen, bzw. der Sohn hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe u. muss auch nichts zahlen. Lassen Sie sich hier lieber durch einen Anwalt beraten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
MfG Regina Geßner

hallo zusammen

der vater des sohnes meiner freundin ist seit 9 monaten mit
seinen unterhaltszahlungen für seinen sohn im rückstand.
vor einem jahr hat der sohn vom vater die hälfte seiner
aussteuerversicherung ausgezahlt bekommen und die andere
hälfte einbehalten, er ist mit der hälfte nach brasilien und
hat sich einen schönen urlaub gegönnt.

der sohn ist zum landratsamt und hat sich schriftlich geben
lassen das der vater die unterhaltssumme nachzahlen muss.
jetzt will der vater die überwiesene aussteuerversicherung
zurückhaben, um die ausstehenden unterhaltszahlungen
begleichen zu können. ist das rechtlich möglich?

Der Versicherungsnehmer kann eigentlich machen was es will mit dem ausgezahlten Geld.Die Frage ist aber mehr aus dem Bereich Recht, da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich habe zwar eine Meinung dazu, dass behalte ich aber lieber für mich, Entschuldige.

Sehr geehrter Herr Kossack,

entschuldigen Sie die verspätete Reaktion.

Die Beantwortung Ihrer Anfrage wäre eine Rechtsberatung, eine solche darf nur ein Anwalt ausüben.

Wenden Sie sich an Ihren Rechtsschutzversicherer, einen Anwalt aus Ihrem Ort (Erstberatung meist bei 80 Euro) oder ein Online-Anwaltsportal (schwierig bei diffizilen Themen,alles so zu schreiben, dass es auch verstanden wird, Portale erscheinen mir i.d.R. wenig geeignet).

Gruß
Pagel