Ausstieg aus ABM- Sperrzeitenregelung

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Hallo,

Wer kennt sich aus mit Sperrzeiten beim Arbeitsamt und deren „Verfallsdatum“? Ich will aus einer bescheuerten ABM aussteigen, hatte aber früher schon mal eine Sperrzeit mir eingehandelt. Jetzt bin ich schon ca. 6 Monate in dieser ABM. Ist dann die alte Sperrzeit verfallen wegen „Neuerwerb des Anspruchs auf Alhi“?

Hoffe auf baldige Antwort, weil ich die Nase voll habe von der scheiß ABM.

Gruß
Hermann

Hi,
eine Sperrzeit „verfällt“ nicht.

§ 147 SGB III
Erlöschen des Anspruchs

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt

mit der Entstehung eines neuen Anspruchs,
2.
wenn der Arbeitslose nach der Entstehung des Anspruchs Anlaß für den
Eintritt von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 24 Wochen
gegeben hat, der Arbeitslose über den Eintritt der Sperrzeiten nach
Entstehung des Anspruchs schriftliche Bescheide erhalten hat und auf die
Rechtsfolgen des Eintritts von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt
mindestens 24 Wochen hingewiesen worden ist.

§ 196
Erlöschen des Anspruchs

Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erlischt, wenn

der Arbeitslose durch Erfüllung der Anwartschaftszeit einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erwirbt,
2.
seit dem letzten Tag des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ein Jahr vergangen ist
oder
3.
der Arbeitslose nach der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe Anlaß für den Eintritt von Sperrzeiten mit einer Dauer von
insgesamt 24 Wochen gegeben hat, der Arbeitslose über den Eintritt der
ersten Sperrzeit nach Entstehung des Anspruchs einen schriftlichen Bescheid
erhalten hat und auf die Rechtsfolgen des Eintritts von Sperrzeiten von
insgesamt 24 Wochen hingewiesen worden ist.

Ciao
Magenta

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Hallo Magenta,

Magenta, vielen Dank für Deine Hinweise.
Nun aber speziell was zu meiner Situation: Die Sperrzeitenregelung hat sich meines Wissens ja irgendwann in den letzten Jahren geändert. Ich habe 1995 diese Sperrzeit bekommen. Damals war das noch nicht so geregelt wie heute, das weiß ich sicher. Damals galt: Wer dreimal eine Sperrzeit bekommen hat, dem wurde der Geldhahn zugesperrt.
Außerdem: Das gibt’s doch gar nicht, dass mir das Arbeitsamt mein ganzes Leben lang diese eine Sperrzeit vorhalten kann? Da ist der Strafvollzug ja humaner gestaltet, denn Vorstrafen verjähren ja irgendwann!
Ich kann mich doch zudem noch vielleicht auf folgendes beziehen: Sicher habe ich damals eine Nachricht bekommen und auch eine Begründung, warum ich mir nun aus der Logik des Arbeitsamtes eine Sperrzeit (ich glaube, es waren 6 Wochen) eingehandelt habe. ABER: Damals stand mit Garantieschein nichts von 24 Wochen und bla in meinem Bescheid vom Arbeitsamt (konnte ja nicht, weil’s anders geregelt war, arf, arf). Wäre das nicht u.U. eine „Rettung“?
Wenn Du Bock hast, weiter zu antworten, kannst Du ja vielleicht Deine Emailadresse veröffentlichen, dann kann ich Dich direkt anmailen- billiger auch für Dich :wink:. Teil Dir auch gerne was über meine derzeitige ABM mit.

Gruß
Hermann

PS:
Die Sache mit den Sperrzeiten ist offenbar im Sozialgesetzbuch geregelt. Warum eigentlich? Wäre das nicht was fürs AFG? Zumindest stehen da auch die Regelungen zum Bezug von Alhi und ALG.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe 1995 diese Sperrzeit
bekommen. Damals war das noch nicht so geregelt wie heute, das
weiß ich sicher. Damals galt: Wer dreimal eine Sperrzeit
bekommen hat, dem wurde der Geldhahn zugesperrt.
Außerdem: Das gibt’s doch gar nicht, dass mir das Arbeitsamt
mein ganzes Leben lang diese eine Sperrzeit vorhalten kann? Da
ist der Strafvollzug ja humaner gestaltet, denn Vorstrafen
verjähren ja irgendwann!

Hi,

wenn du die Sperrzeit 1995 hattest und zwischendurch gearbeitet hast und neuen Anspruch auf ALG erworben hast, und außerdem nur 6 Wochen Sperrzeit hattest, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Ich denke mal, dass du dann bei einer neuen Sperrzeit nichts zu befürchten hast, außer dass du eben ein paar Wochen kein Geld bekommst.

Wenn Du Bock hast, weiter zu antworten, kannst Du ja
vielleicht Deine Emailadresse veröffentlichen, dann kann ich
Dich direkt anmailen- billiger auch für Dich :wink:.

Anmailen kannst du mich, indem du oben auf „E-mail an den Autor“ klickst :wink:
Außerdem habe ich z.Zt. noch ne Flatrate.

PS:
Die Sache mit den Sperrzeiten ist offenbar im Sozialgesetzbuch
geregelt. Warum eigentlich? Wäre das nicht was fürs AFG?
Zumindest stehen da auch die Regelungen zum Bezug von Alhi und
ALG.

Das AFG wurde vor einiger Zeit „umbenannt“ zum SGB III.

Ciao
Magenta