Ausstieg aus der Gbr, gibt es eine Abfindung?

Hallo,
vielen Dank fürs lesen.
Die fiktive Gbr „Lochkäse“ besteht aus drei kleinen Mäusen.
Eine kleine Maus möchte gerne aus der Firma aussteigen und eigene Wege gehen.
Im Gbr Vertrag steht drin, dass die Mäuse jeweils ihre Einlage, plus 1/3 des Gewinns bis zur letzten Ausschüttung bekommen, wenn sie aussteigen möchte.
Das Mäuschen hat damals keine finanzielle Einlage leisten können, sondern Sachwerte gebracht. Z.b den Laden um den Käse zu verkaufen. Der Ladenwert entsprach ca der finanziellen Einlage der anderen beiden Mäuse.

Mäschen " Schlau" möchte nun eben die Firma verlassen.
Es besteht darauf, dass die Firma geschätzt wird.
Könnte es denn, außer die im Gbr Vertrag geregelten Dinge, noch andere Ansprüche haben?
Warum will es wohl eine Schätzung?
Wenn die anderen Mäuse diese Schätzung für überflüssig halten, muss " Schlau" diese selber zahlen?
Es gilbt bei Beschlüssen, die einfache Mehrheit.
Muss eine Abfindung ausbezahlt werden? Oder nur der Anspruch aus dem Vertrag?

Fazit der Mäuse…nicht jeder mag Käse.

Einen schönen Abend,

Jenny

Das R gehört groß, GbR!

Hallo,

Es könnte sein, dass Mäuschen Schlau nicht nur seine Einlage und einen Teil des Gewinn haben möchte, sondern einen Teil des Wertzuwachses der Firma. Damit wäre Mäuschen Schlau umzurennen in Mäuschen Gier.

Ich gehe davon aus, das Mäuschen Schlau das Gutachten ohnehin bezahlen wird.

Letzten Endes werden das sicher Anwälte oder gar Gerichte auskämpfen…

Grüße

Diese Frage riecht sehr stark nach einer Prüfungsaufgabe . …

Ja da siehst de mal…die Mäuse haben einfach keine Ahnung :wink:

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schön wäre es, dann könnte man die Prüfung einfach schreiben und gut ist es…das hier wird richtig teuer für die Mäuse

Ich bezweifle, dass sich jemand den Aufwand für eine Prüfungsfrage machen würde … da geht es mehr um rechtliche Probleme - und ja, so was kann teuer werden. :wink: Daher am besten nicht spekulieren lassen, sondern zum Anwalt. Kostet dann zwar 200 Euro sich beraten zu lassen, aber dann kennst du die Antwort und weißt genau, was auf euch Mäuse zukommt und wie du dich verhalten musst.

Was ist denn nicht legitim, sondern gierig daran, an dem Wertzuwachs, der nicht zuletzt auch auf die eigene Mitarbeit zurückgeht, partizipieren zu wollen? Wäre es nicht vielmehr sogar blöd, diesen Wertzuwachs allein den verbleibenden Gesellschaftern zu überlassen?

Grundsätzlich ist das ja etwas sehr Verständliches…
Wie sich das genau gestalten soll, ist den Mäuschen nur nicht so ganz klar.
Es wurde ja immer Gewinn ausbezahlt und der zwei leibe Käse mussten im Mäuseloch bleiben.
Daher hat ja Mäuschen Schlau auch immer mit verdient.
Wie lässt sich jetzt der Wert der Firma beziffern? Wie kann man sowas festlegen?
Es gibt ja als echten Wert nur zwei Käseleibe.
Wenn jetzt der Wert der Firma mit 3 Käseleibe beziffert werden würde, dann müssten die anderen Mäuse dies aus privater Tasche zahlen?
Ist ja eine GbR…

Unternehmensbewertung ist ein ebenso spannendes wie wenig triviales Thema. Grundsätzlich und vereinfacht gesagt kann man entweder die Substanz (d.h. bewertetes Vermögen minus Schulden) oder die zukünftigen Erträge (Stichwort Ertragswertverfahren) als Bemessungsgrundlage heranziehen. Wie ausgefuchst man das ganze angeht, richtet sich natürlich nach der Größenordnung.

Das ist einer der Gründe, warum man ab einer gewissen Größenordnung einen vernünftigen Vertrag aufsetzen sollte. Neben dem Griff in die Hosentasche bietet sich auch eine Auszahlung aus den zukünftigen Gewinnen/Cashflows an bzw. eine Beteiligung an denselben.

Gruß
C.