Ausstieg aus gemeinsamen Kredit

Habe folgende Frage, ist es möglich unter gewissen Umständen aus einem gemeinsamen Kredit den man mit seinem bisherigen Lebensgefährten abgeschlossen hat herauszukommen.
Gibt es Umstände oder Möglichkeiten die eine gerechte Abwicklung der Schulden gewährleisten mit der man den zweiten Kreditnehmer zur Verantwortung ziehen kann?
Ist es möglich wenn dieser Kredit zum Ablösen von Schulden eines dieser beiden Kreditnehmer(nachweisbar)verwendet wurde das man aus diesem Kredit wieder rauskommen kann?
Wenn der zweite Kreditnehmer sich den monatlichen Zahlungen entzieht wenn man nicht mehr zusammenlebt, ist es möglich sich aus dieser Zwickmühle zu befreien?
Gibt es eine Möglichkeit den anderen Kreditnehmer zur Verantwortung zu ziehen bzw. den Kredit gerecht zu teilen auch rechtsgültig von der Bank anerkannt?

Hoffe jemand kennt sich mit diesem Thema aus, bin gespannt ob es Handlungsmöglichkeiten in solch einer Situation gibt.

Gruß Daniela

Hallo Daniela,

Habe folgende Frage, ist es möglich unter gewissen Umständen
aus einem gemeinsamen Kredit den man mit seinem bisherigen
Lebensgefährten abgeschlossen hat herauszukommen.

unter Umständen ja

Gibt es Umstände oder Möglichkeiten die eine gerechte
Abwicklung der Schulden gewährleisten mit der man den zweiten
Kreditnehmer zur Verantwortung ziehen kann?

unter Umständen ja

Ist es möglich wenn dieser Kredit zum Ablösen von Schulden
eines dieser beiden Kreditnehmer(nachweisbar)verwendet wurde
das man aus diesem Kredit wieder rauskommen kann?

Man muss zwei Ebenen unterscheiden:

  1. Bank - Kreditnehmer (KN) und Bürge (B)
  2. KN/B untereinander

Das Vertragsverhältnis Bank - KN/B wird im Regelfall nur dann angreifbar sein, wenn der BÜrge wirtschaftlich überhaupt nicht in der Lage ist, den Kredit zu bedienen (Beispiel: Putzfrau haftet für den Kredit für die Russlandexpansion eines Maschinenbauers in Höhe von 250 Mio EUR).Je gleicher die Verdienst/Vermögensverhältnisse der KN/B zum Zeitpunkt des Abschlusses Kreditvertrages waren, desto geringer sind die Chancen, dass man da was drehen kann.

  1. Man kann natürlich auch versuchen, sich gütlich auseinanderzusetzen, so dass in der Folge ein KN den Vertrag voll bedient ohne dass sich fuer die Bank was ändert. Diese Vereinbarung kann auf der Basis der Verwendung des Kredites (Altschulden eines KNs) ausgehandelt werden.

Im Zweifelsfall muss man überlegen, ob eine gütliche Vereinbarung, infolgede dessen ein KN die Choose allein bezahlt (Taube auf dem Dach) nicht besser it als ein Gerichtsverfahren, welches für beide Seiten Kosten produziert und Zeitverlust bedeutet, mit der mehr oder weniger grossen Chance, aus dem Kreditvertrag entlassenzu werden.

Wenn der zweite Kreditnehmer sich den monatlichen Zahlungen
entzieht wenn man nicht mehr zusammenlebt, ist es möglich
sich aus dieser Zwickmühle zu befreien?

einfach so nicht, da ist schon die Bank vor.

Ciao maxet.