Ausstieg aus Maklervertrag zum Hausverkauf

Guten Tag,

Freunde von uns haben über Nachbarn ein Haus gefunden, das sie gern kaufen möchten. Die Verkäuferin (eine ältere, im Ort „alteingesessene“ Dame) würde auch gern an sie verkaufen. Sie möchte natürlich gern vorher(!) woanders eine passende Wohnung im Ort gefunden haben, da sie keine Treppen mehr laufen kann. Darauf gehen die beiden gern ein und sind uns auch mit der Dame einig, dass sie so lange warten, auch wenn das noch ein paar Monate dauert. Sie ist -zumindest ist das die Einschätzung der beiden- jemand, der noch auf Handschlag-Verträge eingeht und sie auch einhält.
Nun das Problem:
Sie hat vor mehreren Wochen einen Maklervertrag unterschrieben und darüber einen Interessenten für ihr Haus „aufgedrückt“ bekommen. Der Makler hat ihr bereits eine Wohnung angeboten, die ihr aber überhaupt nicht gefiel - in einem Sozialviertel ausserhalb des Ortes und im ersten Stock ohne Aufzug(!). Sie fühlt sich von ihm bedrängt, dass sie doch gefälligst so schnell wie möglich in eine andere Wohnung gehen solle, damit er das Haus verkaufen kann. Die Vermittlung über eine andere Wohnung für sie steht natürlich nicht in dem Maklervertrag drin.
Kann sie da irgendwie aussteigen, ohne eine Strafe zahlen zu müssen? Sie sagte gestern, dass sie davor Angst habe, vor allem, weil er so „Wortgewandt“ sei…
Weiss jemand vielleicht Abhilfe?

Vielen Dank!!

Es ist IHR Haus und SIE bestimmt, wer es kauft.

Der Maklervertrag besagt ja eventuell nur, dass sie es exklusiv über ihn verkaufen darf, d.h. ihr könntet Pech haben und den bezahlen müssen, auch wenn er nichts für Euch getan hat (das hängt aber vom Vertrag ab).

Sie kann aber meines Wissens NIE gezwungen sein, an jemanden zu verkaufen, den der Makler anschleppt. Und NIEMALS NIE kann der ihr eine Wohnung zuweisen.

Bitte lasst Euch den Vertrag zeigen und findet heraus, ob ich da völlig falsch liege. Wenn ja, sollte sich ein Anwalt ansehen.

hallo!

wie schon geschrieben: maklervertrag einsehen, da steht exakt drin, was vereinbart wurde.
manche verträge sehen vor, daß der makler eine entschädigung erhält, wenn der vertrag wieder gekündigt wird, auch wenn kein vermittlungserfolg erzielt wurde. eine aufwandsentschädigung kann er aber allemal fordern.
wurde exklusivbetreuung vereinbart, dann ist das komplette maklerhonorar auch fällig, wenn er nicht oder nicht erfolgreich tätig geworden ist, die (private) vermittlung bzw. anbahnung aber während der vertragslaufzeit entstand.
ein makler hat weder das recht, auf einen käufer zu bestehen noch jemanden in eine wohnung zu zwingen. die entscheidung, was sie tut, liegt immer bei der alten dame. auch wenn - aus wirtschaftlichen erwägungen heraus - verständlich ist, daß der makler gerne „würde“.
also: vertrag sobald wie möglich kündigen und den rest selbst erledigen.

gruß, boris

super, herzlichen Dank an Sie Beide!!!

Gerne und achja, noch ein Tipp:

Den Preis des Hauses kann die Verkäuferin auch selbst bestimmen und damit die Höhe der Courtage des Maklers *wink*.