Es wurde im Juni 2010 ein Vierjahres-Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von insgesamt 6 Monaten unterschrieben. Bereits nach kurzer Zeit stellt sich heraus, daß Mieter und Vermieter sich permanent wegen diverser Sachen auseinandersetzen. Hinzu kommt, daß Schimmel in der Wohnung ist, der aber laut Mieter aufgrund Fehlverhalten Mieter entstanden ist. Mieter sagt, daß er alles richtig macht, zählt Verhalten von sich auf - trotzdem meint Vermieter immer noch, daß der Mieter schuld ist. Keine Übereinkunft möglich !
Ebenso klappert seit Monaten ein Lüfter der Nachtspeicherheizung, was dazu führt, daß Abends nicht mehr richtig geheizt werden kann. Konsequenz ist, daß der Mieter mit teurem Heizlüfter für Wärme sorgen muss und und und …
Gibt es eine Möglichkeit, aus einem 4-Jahresvertrag frühzeitig auszusteigen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein.
keine Ahnung was es sonst noch für Auseinadersetzungen geben soll, aber die Schimmelgeschichten laufen in der Regel auf Gutachter und Gerichtsurteile hinaus, das Klappern des Lüfters ist ein Mangel bei dem möglicherweise der VM für Abhilfe zu sorgen hat.
Alles in allem kann man einer betroffenen Person nur zu einer anwaltlichen Erstberatung raten, denn auf der Faktenbasis hier sehe ich nichts was eine sofortige Kündigung zulässt…
habe mir sowas schon gedacht, wollte aber wenigstens wissen, wie es ‚steht‘. Es war sicherlich ein Fehler gewesen, diesen Vertrag zu unterschreiben, aber jetzt scheint es zu spät zu sein.
Denke trotzdem, daß es einen Versuch wert ist, mit anwaltlicher Beratung etwas auszuarbeiten, unter Berücksichtigung der vorliegenden Situation. Mal sehen, was der Rechtsbeistand so sagt …