Ausstieg Mietvertrag trotz zeitlicher Bindung

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, als Mieter aus einem (gewerblichen!) Mietvertrag, der über einen bestimmten Zeitraum - sagen wir 5 Jahre - abgeschlossen wurde, vorher - sagen wir nach einem Jahr - auszusteigen?

Wenn in dem abgeschlossenen Mietvertrag stehen würde, dass Strom- und Nebenkosten enthalten sind, dies aber nur ein „versehen“ seitens des Vermieters ist und er trotz dieser eindeutigen Formulierung eine (freiwillige) monatliche Zahlung erhält - wie hätte man damit umzugehen?

Danke für die Denkhilfen!

Gruß,

Klaus

Man sollte den Mietvertrag prüfen lassen. Oft wird das erforderliche Schriftformerfordernis nicht eingehalten, wenn z. B. wesentliche Vertragsbestandteile darin nicht enthalten sind, die Parteien falsch oder unzureichend bezeichnet wurden oder ähnliches.

Man sollte den Mietvertrag prüfen lassen. Oft wird das
erforderliche Schriftformerfordernis nicht eingehalten, wenn
z. B. wesentliche Vertragsbestandteile darin nicht enthalten
sind, die Parteien falsch oder unzureichend bezeichnet wurden
oder ähnliches.

Danke! Könnte so eine Prüfung nur ein Anwalt machen (weil gewerblich) oder machen das auch Mietervereine?

Gruß,

Klaus

Einfach mal beim Mieterverein nachfragen. Ich persönlich würde allerdings einen Fachanwalt für Mietrecht vorziehen. Das Problem bei einem Mieterverein dürfte sein, dass die Mitarbeiter sich vorwiegend mit Wohnraummietrecht beschäftigen. Die gesetzlichen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts greifen jedoch im gewerblichen Mietrecht nicht und auch die Rechtsprechung ist eine vollkommen andere.