Austauch des Teppichs nach 10 Jahren Mietwohnung

Hallo, ich möchte den wohnungseigenen Tepppich nach 10 jahren austauchen lassen. Muss das der vermieter bezahlen ? Danke für eine Antwort
P.S. der Teppich hatte bereits bei Einzug Flecken (im Mietvertrag festgehalten )

Moin Staamann
Ich kann dir bei Handwerklichen Tätigkeiten gern mit einem Rat zur Seite stehen, aber hier kannst du besser selber deinen Vermieter fragen. Ich kenn deinen Mietvertrag und die Umstände nun mal nicht. Du und dein Vermieter ja…
Gruß
Jürgen

Hallo, ich möchte den wohnungseigenen Tepppich nach 10 jahren
austauchen lassen. Muss das der vermieter bezahlen ? Danke für
eine Antwort
P.S. der Teppich hatte bereits bei Einzug Flecken (im
Mietvertrag festgehalten )

Hallo, ich möchte den wohnungseigenen Tepppich nach 10 jahren
austauchen lassen. Muss das der vermieter bezahlen ? Danke für
eine Antwort
P.S. der Teppich hatte bereits bei Einzug Flecken (im
Mietvertrag festgehalten )

Wenn der teppich gereinigt werden kann, muß er keinen neuen kaufen.Was anderes ist es wenn der Teppich verschließen ist.Dann habt Ihr Anrecht auf einen neuen Bodenbelag
mfg
Neandertal

Vielen Dank für die hilfreiche Info - ich werde mich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen !!!

Hallo Staamann!
Das ist eine Frage für einen Rechtsexperten.
Viele Grüße