Nachdem ein Warmwasserspeicher defekt war, hat der Mieter unverzüglich die Hausverwaltung davon unterrichtet. Diese empfahl dem Mieter, er solle einen Installateur beauftragen und Ihr den Bericht schicken, die Kosten seien jedoch selbst zu tragen da:
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter zur järlichen Wartung von Elektrogeräten (wobei der Boiler nicht explizit aufgeführt ist) verpflichtet sei, bzw. der Vermieter das Recht hat diese in Auftrag zu geben und sich die Kosten vom Mieter erstatten zu lassen.
Dem Mieter war jedoch nicht bekannt, dass ein Wasserboiler ein wartungspflichtiges Gerät ist, darum wurde es in den 2.5 Jahren Mietverhältnis weder vom Mieter noch vom Vermieter gewartet.
Jetzt hat der beauftragte Handwerker einen Totalschaden festgestellt.
Die Hausverwaltung will nicht für ein neues Gerät aufkommen, da der Mieter der Wartungspflicht nicht nachgekommen sei. Sie will einen neuen Boiler einbauen und diesen dem Mieter komplett in Rechnung stellen.
Meine Fragen:
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Darf der Vermieter vom Mieter ein komplett neues Gerät Verlangen ohne ihm nachzuweisen dass der Defekt aufgrund der nicht erfolgten Wartung auftrat?
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Darf der Vermieter das Gerät auswählen oder liegt die Wahlfreiheit beim Mieter (Preisspanne von 100-1000€)?
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Wäre ein rechtliches Vorgehen sinnvoll oder durch die Wartungsklausel im Mietvertrag von vorneherein zum Scheitern verurteilt?