Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des Vermieters/ Eigentümers?
Letztere trifft zu.
Danke für Ihre Antwort. Gibt es aber so was ähnliches wie eine Lebensdauer von einer Badewanne? Insbesondere wenn es schon mehrere Vormieter gab.
Letztere trifft zu.
Grundsätzlich ist es Ermessenssache , es sei denn die Wanne ist defekt.
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Ein HALLO oder Guten Tag…wäre nett!!!
was steht im Mietvertrag über Reperaturen?was genau ist mit der Badewanne?
Ein Gruß wäre hier auch schön
Lisa
Ist die Badwanne denn kaputt?
Wenn sie einfach nur alt und schäbig ist, muss der Vermieter die Wanne nicht tauschen.
Ermessenssache, solange keine Schaden zwingend einen Austausch erfordert, für den aber auch evtl. der Mieter haftbar sein könnte!?!
Diese Frage ist nicht zu beantworten, denn er fehlen Angaben zum Material dieser Badewanne, zum derzeitigen Zustand und zum Zustand der Wanne bei Übergabe (Einzug) der Wohnung.
Hallo Gismo,
eine Frist gibt es nicht. Hat die Badewanne allerdings Mängel oder ist aus hygienischen Gründen nicht tragbar, dann müssen Sie das dem Vermieter anzeigen und er muss sie reparieren bzw. ist ein Tausch der Badewanne oft preiswerter.
MfG Petra Kunze
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Hallo,
eine gesetzliche Frist zum Austausch einer Badewanne gibt es nicht, nein. Warum sollte der Vermieter denn die Badewanne austauschen?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Hallo gismo224,
ist die Badewanne soweit beschädigt, daß sie gegen eine neue ausgetasucht werden muss?
Wenn das so ist, kann man dem Vermieter/Eigentümer eine Frist setzen (bis zu 4 Wochen). Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Vermieter/Eigentümer adäquaten Ersatz schaffen oder den Schaden an der Mietsache auf seine Kosten beseitigen lassen.
Viel Erfolg, bustobaer
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
wenn es nicht um eine beschädigte wanne geht,dann liegt dss im ermessen des vermieters!
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Also die Badewanne ist Erstausstattung (Haus wurde 1995 erbaut). Die Wanne wurde bei der Übergabe als strak gebraucht im Protokoll vermerkt. Zusätzlich sollten die Fugen zwischen Fließenwand und der Wanne beanstandet.
Diese Frage ist nicht zu beantworten, denn er fehlen Angaben
zum Material dieser Badewanne, zum derzeitigen Zustand und zum
Zustand der Wanne bei Übergabe (Einzug) der Wohnung.
Hallo gismo,
Fristen gibt es da keine, nurin einer versifften Badewanne zu baden ist nicht zumutbar und wirkt sich mindernd auf die Miete aus.
Eine Badewanne auszutauschen ist nicht so einfach, wie eine Toilette oder ein Waschbecken zu erneuern.
Hier muss ein versierter Fachmann her, der die Angelegenheit schnell und ohne viel Dreck erledigt.
Falls Ihr Vermieter noch keine Zeit hatte könne Sie ihn ja unterstützen und kostenlose Angebote einholen, damit die Aktion schneller vorankommt. Am besten Sie lassen 3-4 Installateure kommen, die das vor Ort begutachten.
BG
hardy
Halo gismo224,
Ermessen des Vermieters.
Mit freundlichen Gruessen
PST
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Moin, der Vermieter muss eine Badewanne nur austauschen wenn sie nicht mehr benutzbar ist. Fristen gibt es nicht.
Gruß connection
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?
Hallo,
das kommt in erster Linie darauf an, ob die Badewanne noch genutzt werden kann. Eine gesetzliche Frist gibt es aber in beiden Fällen nicht. Du hast nur die Möglichkeit Mietminderung vorzunehmen, wenn die Badewanne komplett unbrauchbar ist.
MfG
murmeltier
Gibt es für den Vermieter eine Frist wo er die Badewanne
austauschen muss? oder ist es die ermessenssache des
Vermieters/ Eigentümers?