Austausch der Türschlösser

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Ich war längere Zeit in einer Reha und dadurch auf die ARGE angewiesen. Da diese jedoch nicht so richtig ausm Quark gekommen ist, sind einige Mietschulden aufgelaufen. Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt und eine Räumungsklage durhc gebracht.
Kurz darauf waren die Schlösser der Wohnugstür ausgetauscht. Nachdem ich nachgefragt habe, habe ich erfahren, dass der Hausmeister eigenmächtig das Schloss ausgetauscht hat. Mein Vermieter wusste „angeblich“ nichts von der ganzen Sache. (All dies wurde gamacht ohne Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers oder Polizei o.ä.)
Ich werde so oder so (in beisen des Hausmeisters) meine Wohnung räumen… jedoch möchte ich vorab schon in die Wohnung hinein und mein Vermieter windet sich mit neuen Fragen immer um das Thema herum.
Kann man da was machen bzw. habe ich auch trotz erfolgreicher Räumungsklage das recht bis zu entgültigen Vollstreckung meine Wohnung zu betreten?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG
Nubbel

NEIN - bei Mietschuldnern hat der Vermieter ein Verwertungsrecht, d.h. er kann vorhandenes verkaufen und damit seine Forderungen bedienen. Darüber hinaus gehende Vermögenswerten sind ihnen zu übergeben.