Austausch Fenster: Instandhaltung od. Modernisierung? Deckelung?

Guten Tag!
Eine Kommune bietet eine Dachgeschosswohnung aus den 70ern an. Die Holzschrägfenster sind ca. 50 Jahre alt, von innen ist das Holz wirklich unansehnlich, angeblich noch dicht, eines schwer zu öffnen/schließen.
Es ist auszuhandeln, ob die Kommune noch vor dem Einzug des neuen Mieters die Fenster erneuert.
Die Erneuerung an sich ist zugesagt, im Übrigen sei die Wohnung unrenoviert so zu akzeptieren.
Der Vermieter betrachtet bislang den Austausch der 50 J. alten Fenster als Instandhaltung.
Offen ist aber, ob vor Einzug oder erst später der Austausch stattfindet.
Nun wird befürchtet, dass ein späterer, wohl sehr teurer Fensterwechsel nun doch als Modernisierung gewertet würde, was bei + 8% auf die Jahresmiete diese um 25-50% erhöhen würde!!
Gibt es bei Kostensteigerung durch Modernisierung nicht eine Deckelung bezogen auf die Kaltmiete?
Steht es im Belieben des Vermieters den Austausch als Instandhaltung oder Modernisierung zu werten?
Was ratet Ihr?

Das vorher machen zu lassen schon aus dem Grund, dass das in einer leeren Wohnung für alle Beteiligten viel besser zu bewerkstelligen ist statt dem Mieter nach Einzug mit dem unvermeidlichen Dreck zu belästigen.
"Sind die Fenster alt, morsch, wasser- und winddurchlässig, ist der Austausch eine Instandsetzung, das heißt letztlich eine Reparatur. Der Vermieter muss tätig werden, er darf die Miete nicht erhöhen.

Anders, wenn intakte Fenster gegen Schallschutzfenster oder doppelt bzw. dreifach verglaste Fenster ausgetauscht werden. Dann liegt eine Wohnwertverbesserung oder eine Energiesparmaßnahme vor und damit eine Modernisierung. Hier entscheidet der Vermieter, ob und wann die Fenster erneuert werden. Er ist berechtigt, 8 Prozent der Kosten der Modernisierung, also des Fensteraustauschs, auf die bisherige Jahresmiete aufzuschlagen."
Quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=630
Das kann Dir nach dem Einzug blühen. Schon eshalb würde ich vor dem Einzug darauf bestehen. ramses90

Und nochmal anders, wenn defekte Fenster mit schlechtem Schall- und Wärmeschutz durch neue Fenster ersetzt werden, die einen höheren Standard erfüllen.
Dann liegt eine Modernisierung vor, bei der aber von den Gesamtkosten die Kosten abzuziehen sind, die für einen Austausch gleichwertiger Fenster (oder einer Reparatur) fällig geworden wären.

Erst einziehen und dann Fenster tauschen ist jedenfalls die schlechteste Variante.
Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag könnte dafür sorgen, dass die Modernisierung der Fenster ohne Umlage zu erfolgen hat - aber wie schon geschrieben: Es geht viel störungsfreier in einer unbewohnten Wohnung.

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