Moin,
irgendwer hat es Dir schon geschrieben: Der Austausch der Wasseruhr ist keine Reparatur.
Gruß Ralf
Moin,
irgendwer hat es Dir schon geschrieben: Der Austausch der Wasseruhr ist keine Reparatur.
Gruß Ralf
Nein.
Der GWZ kostet keine Gebühren.
Manche Versorger bieten allerdings auch den turnusmässigen Austausch des GWZ (alle 6 Jahre bei Kaltwasserzählern) gegen eine Kostenpauschale an.
Das kann im Endeffekt wegen reduziertem administrativem Aufwand preiswerter sein als der Austausch durch den Fachbetrieb des geringsten Misstrauens.
Es wäre ggf. nur zu prüfen ob jährlich nur 1/6 der Kosten der letztmaligen Zählerauswechslung abgerechnet werden darf.
Auch ist der Vermieter gehalten, die Kosten gering zu halten.
Einen „Kumpel“ zu beauftragen, der eine überhöhte Rechnung ausstellt, geht also nicht.