Hallo Allesamt, der Gartenwasserzähler muss ausgetauscht werden, da er nur bis 2015 geeicht ist. Nun meine Frage: Muss der Vermieter oder der Mieter den Austausch und die Abnahme bezahlen. Es ist eine Doppelhaushälfte und es wird an den Vermieter nur die Kaltmiete bezahlt. Die Nebenkosten werden selbst direkt getragen.
Kann jemand eine qualifizierte Auskunft hierzu geben?
Danke im Voraus
Gruß Ati
Sollte diese Zähler nur ein zwischen Zähler sein, wovon ich ausgehe, unterliegt der Zähler, solange keiner den Zählerstand anzweifelt, nicht dem turnusmäßigen Wechsel. Soll der Zähler allerdings zur Sicherheit gewechselt werden so muss sich der Eigentümer um die Kosten kümmern. Einfacher ist es allerdings den Zähler zu prüfen indem ihr einen Eimer nehmt (zB. 10 Liter) diesen mit genau der Menge füllen und nachsehen was der Zähler gezählt hat.
Das ist schlicht falsch.
Der Zwischenzähler ist für die „amtliche“ Abrechnung des Gartenwassers ohne Abwasseranteil mit dem Wasserversorger sinnvoll und unterliegt der Eichfrist von 6 Jahren für Kaltwasserzähler. Alleine die Eichmarke ist hierfür relevant und nicht eine ggf. spätere Inbetriebnahme des Zählers.
Die Erstmontage und jeder Austausch muss (in Berlin) von einem konzessionierten Fachbetrieb mit den Zählerdaten an den Wasserversorger gemeldet werden.
Die Vorgehnsweise ist ja nach Versorger unterschiedlich.
Hier ein Beispiel für die sehr restriktive Vorgehensweise des „WAH“ : click mich
Danke, genau die Seite kenne ich auch. Aber, meine Frage ist, ob das der Vermieter zahlen muss und den Austausch auch veranlassen muss oder ist das Sache des Mieters??
Der Gartenwasserzähler ist geeicht und wurde von den Wasserwerken auch abgenommen. Wenn dieser nun nicht getauscht wird, wird auch das Abwasser für das Gartenwasser berechnet und das ist ein Stiebel. Ein ausgetauschter Zähler muss von einem Unternehmen eingebaut werden, was von den Wasserwerken auch anerkannt wird. Dann kommt einer von den Werken und bestätigt das.
Nun haben wir festgestellt, dass es ein geeichter Zähler sein muss, dass dieser von einer Fachfirma eingebaut werden muss und dass dann einer von den Wasserwerken kommt, um das zu manifestieren, damit Gartenwasser weiterhin vom Abwasser befreit ist.
Da kommt ein schöner Batzen zusammen. So ein Zähler kostet nicht mehr als 20 €. Aber die Firma, die das Teil einbaut, kostet sicher ca. 150 €. Hinzu kommt dann noch ein Betrag für die Wasserwerke in Höhe von 68 €. Da lohnt sich schon die Recherche, wer das Zahlen muss. Vermieter oder Mieter. Der Gartenwasserzähler war übrigens schon vorhanden, als wir eingezogen sind. Also somit keine freiwillige Leistung unsererseits.
Ist auf den Mieter umlegbar:
Ganz runter scrollen. ramses90
Das ist nun ein rein rechtliche Frage, die nicht hierher gehört und sicher auch eine Frage der Vertragsgestaltung im Detail.
Den Vermieter einfach zu fragen, ob der diese Kosten tragen muss, kann zielführend sein, wenn dieser spontan bejaht.
Das kann durchaus sein. Womöglich hat den Zähler aber auch ein Vormieter auf eigne Kosten einbauen lassen…?
Sonst ist eine Mieterberatungssstelle ein möglicher Anlaufpunkt bevor man in eine rechtsanwaltliche Beratung investiert.
In manchen Fällen bietetn die Versoreger selber einen Zählertausch zu einem wettbewerbsfähigen Preis an, der in Berlin bei ca. 100 EUR liegt
Vorab eine Gegenrechnung zu machen ist sinnvoll, wenn man kaum Gartenwasser nutzt.
Damit könnte sich ein Gartenwasserzähler schlicht erübrigen.
Ab ca. 5m³ Gartenwasser/ Jahr rechnet sich so ein Zähler allerdings schon.
Aber nur, wenn man die 5 Jahre auch dort wohnen bleibt.
Der Vermieter lehnt erst einmal kategorisch alles ab. Haben schon häufig klagen müssen. Darum müssen wir uns immer erst vorab genauestens informieren. Daher erübrigt sich die Frage, ob er die Kosten übernimmt. Der Zähler wurde schon beim Hausbau 1998 eingebaut. Gehört das denn nicht zur Instandhaltung??
Nein, das sind Betriebskosten wie eine regelmässige Wartung, bei der Verschleissteile erneuert werden.
Moin,
wenn das eine offizielle Uhr ist, die vom Versorger abgelesen wird, dann zahlt der Mieter. Ohne Wenn und Aber, das steht so im Gesetz.
Falls Zweifel aufkommen: Der Vermieter legt alles um, was durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache an Kosten anfällt. Das darf er, und das muss er auch - er ist nämlich nicht Wohltäter, sondern Unternehmer.
Gruß Ralf
Hallo!
Es ist sehr ungewöhnlich das der Mieter anscheinend selbst Kunde des Wasserversorgers ist.,
Das ist regelmäßig auch bei gemieteten Häusern nicht der Fall. Wasser ist an den Grundeigentümer bekoppelt.
Und Zählertausch des Versorgerzählers ist kostenlos (in Grundgebühren drin).
Und auch bei Gartenwasseruhr, die man hat einbauen lassen um Abwassergebühr zu sparen ist das m.E. nicht anders. Auch dafür zahlt man doch Grundgebühr, die den Zählertausch mit erfasst.
Hi,
das ist leider falsch. Wir haben gerade in diesem Jahr einen Brief von unserem Versorger bekommen, wir haben unseren Gartenwasserzähler austauschen zu lassen, und bei unserem Verbrauch sollten wir überlegen, ob wir das nicht doch sein lassen, was wir auch taten. Die Gebühr für einen neuen geeichten Zähler inkl. Einbau (die alle 5 Jahre anfällt) ist so hoch, dass es sich ab ich glaube etwa 6 cbm/Jahr lohnt. Da wir auch drei 1000-Liter-Tanks für Regenwasser haben, kamen wir nie und nimmer auf 6 cbm/Jahr Verbrauch, so dass wir auf den Einbau eines neuen Gartenwasserzählers (es war auch unser erster bisher) verzichtet haben.
Gruß
Christa
Wie ich in meiner Antwort schrieb, die ich schon gestern verfasste, aber heute erst abschicken konnte (gestern kam eine komische Fehlermeldung, mit der ich nichts anfangen konnte): braucht ihr den Gartenwasserzähler überhaupt? Wenn ihr solch geringe Mengen Wasser davon abnehmt, dass es sich gar nicht lohnt (es geht nur um die Abwassergebühren, die sich um den Verbrauch des Gartenwasserzählers verringern), dann könnt ihr auf das Ablesen verzichten, und dann ist der Austausch auch entbehrlich.
wir haben einen jährlichen Verbrauch von ca. 40-50m³. Da ist der Gartenwasserzähler unumgänglich. Hab übrigens nachgelesen, dass der Vermieter den Kauf des Wasserzählers übernehmen muss, aber anscheinend nicht Wartung, Eichung usw. Fragt sich nur noch, was ist mit dem Einbau???
Als vor einigen Jahren unsere Warmwasserpumpe defekt war, wollte der Vermieter auch, dass wir diese bezahlen. Er bezog sich auf die Kleinstreparaturklausel. Leider hatte er Pech, da diese Klausel im Vertrag falsch definiert war. Somit gilt für uns keine Kleinstrep. Klausel mehr. Lief über meinen Anwalt. Vermieter musste bezahlen. Ist jetzt zwischen Wasserpumpe und Wasserzähler ein Unterschied??
Zähler wird offiziell von den Wasserwerken abgelesen, dadurch zahlen wir ja auch weniger Abwasser
Gute Idee. Wir sind von unserem Vermieter auch nur Bevollmächtigt, dadurch bekommen wir ja auch so einen Brief, dass der Gartenwasserzähler ausgetauscht werden muss. Aber warum wollen die Wasserwerke für die Abnahme des neuen Zählers 67 €??
Sag mal liest Du eigentlich was man Dir antwortet einschließlich der Links oder willste einfach nicht wahrhaben was da drin steh nämlich, dass der Mieter für die Kosten des Zählers zuständig ist. ramses90
Bei dem Verbrauch würde ich über das Aufstellen von Wassertanks nachdenken. Habt ihr einen Acker neben dem Haus, oder wo geht das ganze Wasser hin?
Wenn du Obiges hier gelesen hast: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm
ist dir wohl entgangen, dass es sich dabei nicht um den Gartenwasserzähler, sondern um den normalen Wasserzähler handelt. Ob das auch für den Gartenwasserzähler gilt, geht daraus nicht unbedingt hervor.
Hier, wo es allerdings auch nur um „normale“ Wasserzähler geht, steht „Also gem. § 2 Nr. 2 BetrKV zählt der Geräteaustausch wegen abgelaufener Eichfrist ebenfalls zu den Eichkosten.!“, aber das lese ich in dem Paragraphen nicht unbedingt, dort steht etwas von den „Kosten der Eichung“. Möglicherweise ist das auch nur Auslegungssache.