Austausch von 4 mal defektem Gerät in Garantiezeit

Hallo liebe Helfenden,

gesetzt den Fall:

  • jemand kauft bei einem Versandhandel einen Kaffeeautomaten, neu, originalverpackt und mit 2 Jahren Herstellergarantie und Händlergarantie.
  • dieser Automat ist bisher 3 mal wegen unterschiedlicher Defekte in den entsprechenden Servicestellen zur Reparatur gewesen, jedesmal repariert worden und danach wieder für einige Zeit funktionstüchtig gewesen.
  • dieser Automat ist nun das 4. Mal defekt, der Käufer hat die Schnauze voll und wendet sich an den Händler.
  • der Händler wendet sich an den Hersteller, der Hersteller bietet an das Gerät abholen zu lassen, von einem Techniker prüfen zu lassen und „eventuell“ auszutauschen.

Ab wann hat der Käufer einen Anspruch auf ein Neugerät, also wie oft muss das Gerät repariert worden sein um einen solchen Anspruch zu haben, und wem gegenüber hat der Käufer den Anspruch.
Was ist Herstellergarantie und was ist Händlergarantie?

Danke für alle Antworten

Gruß
Iris

Hallo Iris,

dazu steht eigentlich alles in den FAQs:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Gruß
BT