Austausch von Armaturen - Kosten für Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohnung. Wie verhält es sich wenn die Armaturen beim Waschbecken in der Küche oder Badzimmer ausgetauscht werden müssen. Nicht aufgrund von unsachgemäßen Gebrauch. Sondern einfach durch normalen Verschleiß und durch kalkhaltiges Wasser.Wer muss hierfür die Kosten übernehmen? Der Vermieter oder Mieter?

Vielen Dank

Das kommt drauf an was das kostet und ob der Betrag für Kleinreparaturen die der Mieter jährlich selbst zu tragen hat, überschtritten wird.
Schau in Deinem Mietvertrag nach was dazu steht.
Die Rechtsprechung geht von ca. 100 - 150.-€ jährlich aus die der Mieter selbst zu tragen hat. ramses90

Grundsätzlich der Vermieter.
meist ist aber im Mietvertrag die Kleinreparaturklausel eingefügt, in der vereinbart ist der Mieter trägt je Einzelfall solche Kosten bis zur Höhe X (< 100 €?) und bis zu einer Höhe je Jahr in Höhe von Y .

Das gilt für Bauteile, die der Abnutzung durch Gebrauch durch den Mieter unterliegen, das sind Armaturen, Fenster/Türbeschläge, Lichtschalter u.ä.

Also schau in Vertrag ob Du so was vereinbart hast.
Achtung:
Falls vereinbart, dann ist das keine Selbstbeteiligung , heißt z.B. vereinbart 100 €, dann trägst Du diese Summe bis 100 € allein. Kostet es aber 125,60 €, dann trägt alles der Vermieter !

MfG
duck313

Hallo,
wer hat diese Entscheidung getroffen? Hoert sich nach Mieterwunsch an, Wunsch und gar keine Entscheidung.
Wurde schon repariert, Perlator ab und gereinigt?
Liegt es ueberhaupt an den Armaturen? Es kann (selten) auch sein, dass die Wasserleitung sich zusetzt.

Hätt ich jetzt auch so gesehen, aber gerade bei kalkhaltigem Wasser gibt es wohl anderslautende Gerichtsurteile:

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08) stellt ein verkalkter Wasserhahn keine Kleinreparatur mehr dar. Denn die Verkalkung von Wasserhähnen wird durch den Mieter nicht beeinflusst, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Nach dem Urteil kann nämlich eine unmittelbare Einwirkung des Mieters nicht nachgewiesen werden. Auch sei ein Ventilaustausch keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die der Vermieterpflicht unterliege.

Ob die Armatur nun durch normalen Verschleiß kaputtgegangen ist oder ob doch eher das kalkhaltige Wasser schuld ist…? Vielleicht sollten sich Mieter und Vermieter die Kosten teilen :wink:

Gruß,

Kannitverstan

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Küche … eigene oder Einbauküche?
Wenn eigene, dann auf alle Fälle selbst bezahlen

Na dann begründe das doch bitte mal an Hand von Urteilen oder Gesetzestexten mit §§. ramses90

Wenn eine Armatur Teil der selbst beschafften Küche ist, also die Wohnung ohne Küche vermietet wurde, dann gehören Wartung, Reparatur und Ersatzbeschaffung nicht zur Aufgabe des Vermieters.

Das ist doch eigentlich klar, hast du das was falsch verstanden?

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du meinst je Einzelmaßnahme, und ein Begrenzung für die Maximalkosten von ~ 8% pro jahr.

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Hab ich, schäm! ramses90

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