Ich hatte kürzlich bereits einen threat eröffnet, musste dann aber auf Grund der Kommentare, bzw. der darin erhaltenen Infos, feststellen, dass mein Ansatz falsch war - unser Problem ist ein anderes:
In unserer WEG mit 12 Einheiten sind 2024 in einer Dachwohnung acht Dachflächenfenster ausgetauscht worden. Nachdem jetzt neben der Rechnung noch weitere Details bekannt wurden, wurden Bedenken laut, ob alles vorschriftsmäßig abgelaufen sei. Die Hauptzweifel richten sich gegen die Umstände bei der Vergabe des Auftrages.
Auf die entstandene Kritik reagierte der Verwalter gereizt und schrieb unter anderem:
„Die bauseitig verbauten Fenster gibt und gab es nicht mehr.
Die Anbieter am Markt sind Roto und Velux neben Nischenprodukten. Man kann nicht einfach zwischen Anbietern wechseln, weil sich alle Anbieter von den Einbaumaßen so unterscheiden, dass es ohne aufwändige Zimmermannsumbauten nicht passt.
Die Anpassung von Pfetten und Sparren sowie Ziegeln auf dieser Fläche, hätte die Maßnahme in den Kosten sicher verdoppelt und wenn man dabei 10% der Dachfläche erneuert hätte, wäre das GEG zu erfüllen gewesen = Kipphebeleffekt. Also Abriss des Daches und Neubau herstellen…
Einen alten Braas Rahmen wieder zu verwenden, der nicht mehr verwendbar war ist objektiv Unsinn.“
Die Krönung ist die Sache mit dem „alten Braas Rahmen“! Wer käme schon auf solche Idee? (Laut Verwalter hat es sich um Braas-Fenster gehandelt, neu eingebaut wurden solche von Roto.)
Ich bin Laie und habe natürlich eine Meinung dazu, aber mir käme es darauf an, von einem Fachmann zu hören, wie die Aussagen in dem genannten Zitat einschätzt werden, also unterschiedliche Einbaumaße, aufwändige Zimmermannsumbauten, Kostenverdopplung, usw.
Warum uns das so wichtig ist, ist schnell erklärt: Der Verwalter akzeptierte ein Angebot von 30.000 Euro, uns liegt ein Gegenangebot für 20.000 Euro, mit 3-fach Verglasung und div. 10-Jahres Garantien vor. Das bieten die Roto-Fenster nicht, ebenso wenig wie wir eine Förderung auf die 2-fach-Verglasung erhalten haben.
Um es klar zu sagen, wir brauchen keine Tipps, wie man gegenüber dem Verwalter vorgeht, wir hätten gerne Hinweise um die erwähnte Argumentation technisch zu widerlegen!
Wir kritischen Eigentümer seien, schreibt der Verwalter, „augenscheinlich nicht im Bilde, was die Anforderungen der Neuzeit sind. Wer das ändern will, stellt bitte einen Antrag an die EU oder den nationalen Gesetzgeber und übt hier bitte keine falsche Kritik.“
Sorry, wenn ich hier Polemik mit herein bringe, aber so argumentiert der Verwalter die ganze Zeit.
A propos Angebot: Es wurde nur ein Angebot vorgelegt mit der Begründung: "Die Suche nach Anbietern in der Zeit der Pandemie und Lieferkettenprobleme ergab leider nur ein Angebot. In diesem Wissen erfolgte der Beschluss 2023 in der ETV.
Ich würde mich über einige Gedanken zu diesem Vorgang freuen!