Austauschen des Schlosses

Hallo Leute,

rein theoretisch stelle ich mir die Frage, wer für den Austausch des Schlosses einer Wohnungstür verantwortlich ist, wenn dieses kaputt geht: Mieter oder Vermieter?

Und falls es der Mieter ist: muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen oder wenigstens in Kenntnis setzen?

Grüße, Thomas

wenn dieses kaputt geht: Mieter oder Vermieter?

Hmm. Angesichts von 15 EUR für ein neues Schloss bei Do-It-Yourself dürfte das als Kleinreparatur beim Mieter hängenbleiben.

muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen oder wenigstens in Kenntnis setzen?

Wozu? Wenn der VM vom Altschloss eh keinen Schlüssel hat, warum sollte er dann wissen müssen, dass er vom Neuschloss auch keinen Schlüssel hat?

Gruß

Stefan

Hallo Thomas,

rein theoretisch stelle ich mir die Frage, wer für den
Austausch des Schlosses einer Wohnungstür verantwortlich ist,
wenn dieses kaputt geht: Mieter oder Vermieter?

Da stellt sich die Frage, ob der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist (zum Beispiel, der Schlüssel ist beim Schließen im Schloss abgebrochen) oder nicht (Schließzylinder ist durch regelmäßigem Gebrauch verschlissen).

Unsachgemäßer Gebrauch:

Verursacher ist verantwortlich…

Verschleisserscheinungen:

Erst mal der Vermieter. Dieser kann die Kosten im Mietvertrag aber auf den Mieter übertragen, wenn diese einen im Mietvertrag vereinbarten Betrag nicht übersteigen.

Und falls es der Mieter ist: muss er den Vermieter um
Erlaubnis fragen oder wenigstens in Kenntnis setzen?

Weder noch, jedoch ist zu beachten, dass der Vermieter sich in Notfällen Zugang zu den Mieträumen verschaffen kann. Zumindest sollte man den Vermieter darüber in Kenntnis setzten, wo in einem solchen Notfall eventuell einen Schlüssel zu beschaffen ist um die Tür nicht aufbrechen zu müssen.

Handelt es sich beim Schließzylinder um ein Teil einer Schließanlage, so muß der Mieter spätestens beim Auszug für gleichwertigen Ersatz sorgen.

Gruß

Joschi